EuGH verurteilt Microsoft zu 860 Millionen Euro Strafe
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Englisch: ECJ decided Microsoft must pay a 860 million Euro fine
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Microsofts Antrag auf Berufung gegen ein von der Europäischen Kommission im Jahr 2008 verhängtes Bußgeld zurückgewiesen. Die Strafe galt dem Vorgehen Microsofts, ihren Mitbewerbern den Zugang zu Interoberabilitätsinformationen verwehrt zu haben. Der Streit zieht sich inzwischen über mehrere Jahre hin, schließlich wurde der Fall bereits 1998 vom Wettbewerbshüter der EU-Kommission ins Rollen gebracht.
2008 wurde Microsoft von der Europäischen Kommission eine Rekordstrafe von 899 Millionen Euro auferlegt, da das Unternehmen ihren Auflagen bis Ende 2007 nicht nachgekommen war, betreffende Informationen unter „angemessenen und nicht diskriminierenden“ (RAND) Lizenzbedingungen herauszugeben. Mit seinem Urteil „bestätigt das Gericht im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission und weist alle Argumente zurück, die Microsoft für deren Nichtigerklärung anführt“, heißt es in der Pressemitteilung der Gerichts.
Microsoft hatte sich unter Verweis auf das Patentrecht geweigert, Weiterentwicklungen zu veröffentlichen. Es wurde behauptet, dass die in den Veröffentlichungen enthaltenen Informationen innovativ und daher mit Patenten geschützt seien, weshalb das Unternehmen rechtmäßig handle, wenn es seinen Konkurrenten den Zugriff auf diese Informationen in Rechnung stelle. Das Gericht widersprach diesem Argument jedoch, da keine Notwendigkeit für eine Lizenz bestehe.
Die Free Software Foundation Europe (FSFE) und das Samba Team, welche ebenfalls im Fall Microsoft interveniert hatten, stellten den innovativen Charakter der Entwicklungen Microsofts in Frage. „Microsoft hat in der Praxis den Open-Source-Entwicklern weiterhin jeglichen Zugang zu den Interoperabilitätsinformationen verweigert, was in diesem Schreiben nicht als legitime Möglichkeit anerkannt worden war“ heißt es in der Entscheidung des EuGH.
„Wir haben die Rechte der Entwickler freier Software, wie des Samba Teams, auf den Zugriff zu Interoperabilitätsinformationen erfolgreich durchgesetzt, doch Microsoft widersetzte sich unseren legitimen Forderungen bis zum Schluss. Die heutige Entscheidung bestätigt unser Recht ein weiteres Mal. Die Interoperabilitätsinformationen zu bekommen war unser Recht, keine Gewerbeerlaubnis von Microsoft“, so Carlo Piana, Rechtsbeistand der FSFE.
Das Gericht reduzierte jedoch die Strafe von 899 auf 860 Millionen Euro, weil die Europäische Kommission 2005 bestätigt hatte, dass Microsoft die Verbreitung von Open Source Produkten bis zur Gerichtsentscheidung im September 2007 unterbinden dürfe. Laut FSFE versuchen große Firmen wie Microsoft, Apple oder Google noch immer den Markt zu kontrollieren, indem sie Patente missbrauchen, um den Verkauf von Produkten zu limitieren und somit ihre Marktanteile zu bewahren.
Joaquin Almunia, der Wettbewerbskommissar der EU-Kommission, hatte im Februar 2012 gesagt, die Kommission werde auch „weiterhin einen genauen Blick auf das Verhalten aller Marktteilnehmer des Sektors, insbesondere auf die zunehmend strategische Verwendung von Patenten, werfen.“
* Gericht der Europäischen Union - Pressemitteilung Nr. 89/12 (27.06.2012)
* Europäischer Gerichtshof bestätigt Rekordstrafe gegen Microsoft (27.06.2012)
* Microsoft loses appeal against EU antitrust smackdown – Court upholds fine, but knocks it down to €860m (27.06.2012)
* Microsoft loses EU antitrust fine appeal (27.06.2012)
* unwatched: Microsoft beruft gegen die Strafzahlungen an die Europäische Kommission, sieht jedoch noch weiteren Klagen entgegen (21.05.2008)


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