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Startseite » EDRi-gram Nr. 10.12, 20. Juni 2012

Vom Aufstieg der Upload-Filter in Europa

Verfasst von sac am 27. Juni 2012 - 11:50
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Europäische Union
  • Informationsfreiheit / Zugang zu Information
  • Netzsperren
  • Notice & take-down
  • Zensur


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: The rise of the European upload filter

Im Jahre 2011 hat sich die Europäische Union gegen die verpflichtende Einführung von Filtern in Europa ausgesprochen, nachdem eine Prüfung des Beweismaterials ergeben hatte, dass diese Maßnahme nicht notwendig ist. Im Jahre 2012 arbeitet die Europäische Union nun an einer Reihe von Projekten zur Einführung "freiwilliger" Upload-Filter. Weil es sich um eine sogenannte "freiwillige" Maßnahme handelt, soll es auch keine demokratische Überprüfung geben.

Zumindest drei Initiativen in diese Richtung wurden bereits gestartet.

Erstens die "CEO Coalition" von Kommissarin Kroes. Wie in einem früheren EDRi-gram berichtet, hat die Kommission Großunternehmen dazu eingeladen, Maßnahmen auszuarbeiten, um das Internet "für Kinder sicherer" zu gestalten. Der Umstand, dass Facebook für den Themenbereich Privatsphäre-Einstellungen zuständig ist und Microsoft für "Notice & Takedown" scheint keine Fragen darüber aufzuwerfen, ob diese Initiative nicht im Sinne der marktbeherrschenden Unternehmen instrumentalisiert wird.

Die Geschichte von Microsoft in Sachen "Notice & Takedown" ist nicht gerade vorbildhaft. Aktuelle Vorfälle zeigen, dass Microsoft – unter Berufung auf Googles weltweite Anwendung des US-Urheberrechts – von Google wiederholt die Entfernung von Links aus seinen Suchergebnissen verlangt hat, wobei die Links auf den Seiten der von Microsoft betriebenen Suchmaschinen weiterhin verfügbar blieben.

Microsoft hat auch eine Software – PhotoDNA – entwickelt, die beispielsweise von Facebook U.K. eingesetzt wird, um Bilder, die im Netzwerk hochgeladen werden, mit einer Schwarzen Liste über Seiten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch abzugleichen. Was passiert, wenn jemand versucht, Missbrauchsdarstellungen hochzuladen? Niemand weiß es. Was passiert, wenn ein Krimineller versucht, unverfängliche Teile von Bildern hochzuladen, um seine eigene Sammlung illegaler Bilder zu filtern und damit Abbildungen zu identifizieren, die der Polizei noch nicht bekannt sind? Wir wissen es nicht.

In die gleiche Kerbe schlägt das "Safer Internet Programm 2012". Eine der angekündigten Strategien ist es, "einen Feldversuch zu entwickeln, um vertrauenswürdige Hash-Codes / Fingerabdrücke dafür zu nutzen, das erneute Hochladen von Material, das bekanntermaßen Missbrauchsdarstellungen enthält, zu verhindern". Bemerkenswerterweise verweist die Kommission in ihrem Vorschlag explizit auf PhotoDNA, dem Produkt der Firma Microsoft.

Schließlich arbeitet das Europäische Parlament derzeit eine nicht-legislative Entschließung über den "Schutz von Minderjährigen in der digitalen Welt" aus, für welche die Abgeordnete Silvia Costa (S&D, Italien) zuständig ist.

Weder in ihrem Berichtsentwurf noch in den Änderungsvorschlägen wird auf irgendeine Art von Filterung Bezug genommen. Der Text – über weite Strecken von der Kinderschutzindustrie gestiftet (wie es scheint) – ist jedoch gespickt mit Hinweisen auf die "Verhinderung" verschiedener Aktivitäten im Internet, ohne dass im Parlament jemals eine Diskussion über die Filterung von Uploads stattgefunden hätte.

Zudem werden im Textentwurf illegale Inhalte meisterlich mit nicht weiter spezifizierten "unpassenden" Inhalten vermischt – mit dem Argument, dass "Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Inhalte im Internet zu unterschiedlichen Ansätzen zur Verhinderung unpassenden Verhaltens führen".

Niemand kann gegen den Einsatz solch weitreichender Maßnahmen für den Schutz von Kindern sein. Und wenn es dem Schutz der Kinder dient, warum sollte man dann noch Fragen stellen, ob es zu unvorhergesehenen oder sogar gegenteiligen Auswirkungen kommen kann? Warum die Frage stellen, ob es sich hier um die wirkungsvollste Methode handelt? Warum nach demokratischer Kontrolle und Nachweis des Nutzens fragen? Und selbstverständlich wird niemand so zynisch sein, und diese Technologie für irgendeinen anderen Zweck einsetzen, oder?

Naja, abgesehen vom Terrorismus, natürlich. Im EU-geförderten Projekt "Clean IT" (nicht zu verwechseln mit dem iranischen "Clean Internet") wird die Schaffung einer Datenbank für als illegal "anzusehende" Inhalte vorgeschlagen. "Warum sollten wir nicht versuchen, eine Datenbank einzurichten, wo Internetunternehmen nachsehen können, ob es sich bei einem Inhalt um bekanntes illegales Material handelt?", fragt der Projektkoordinator. Wenn es der Gesellschaft nützt, warum dann Fragen stellen, ob es zu unvorhergesehenen oder sogar gegenteiligen Auswirkungen kommen kann? Und all die Fragen, die im Hinblick auf Filter für den Upload von Kindesmissbrauchsdarstellungen nicht gestellt wurden, brauchen auch im Bereich Terrorismus nicht gestellt zu werden.

Dann wäre da noch das Urheberrecht, natürlich. Der Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahre 2010 spricht davon, dass "nachdem sich die Internetmittler in der bevorzugten Position befinden, zur Verhinderung und Beendigung von Urheberrechtsverletzungen beitragen zu können, sollte die Kommission Möglichkeiten suchen, diese stärker einzubinden".

(Ein Beitrag von Joe McNamee – EDRi)

* Safer Internet Programme
* Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
* Entwurf des EP-Berichts über den Schutz von Minderjährigen in der digitalen Welt (2.04.2012)
* Clean IT project considers terrorist content database (6.06.2012)
* Busted: Microsoft Harbors BitTorrent Pirates (27.05.2012)
* Facebook & PhotoDNA (19.05.2011)

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