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Startseite » EDRi-gram Nr. 10.12, 20. Juni 2012

Spanien: Google verstößt nicht gegen Urheberrecht

Verfasst von sac am 27. Juni 2012 - 14:54
  • Copyright / Urheberrecht
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • EU Copyright-Richtlinie
  • Rechtsprechung
  • Spanien


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Spanish Supreme Court says Google is not breaching copyright

Am 3. April 2012 entschied das spanische Höchstgericht, dass Google mit seinen Browser- und Cache-Diensten nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Der Betreiber der Website Megakini.com hatte bereits im Jahr 2006 Klage gegen Google eingereicht, weil das Unternehmen die Inhalte der Website durch seinen Suchmaschinen- und Cache-Dienst unerlaubterweise reproduziert und zugänglich gemacht habe.

Das Höchstgericht bestätigt somit die Entscheidung der Vorinstanz vom 30. März 2007 sowie das Urteil des Berufungsgerichts (Sentencia de la Audiencia Provincial de Barcelona) vom 17. September 2008. Beide Gerichte waren – ebenso wie das Höchstgericht – zu dem selben Schluss gekommen – wenn auch aufgrund unterschiedlicher Auslegungen. Was die Reproduktion und das zur Verfügung stellen von Teilen des Webseiteninhalts betrifft, waren sich alle drei Gerichte einig, dass dies wegen des temporären, zufälligen und geringfügigen Charakters keine Verletzung des Urheberrechts darstellt.

Auch die Beschwerde wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Rahmen des Cache-Dienstes wies das Gericht ab. Ausschlaggebend für die Entscheidung war ein 3-Stufen-Test, der zur Interpretation der gesetzlichen Verjährungsfristen bei alleinigem Urheberrecht herangezogen wird. Googles Cache-Dienst hat einen „sozial anerkannten“ Nutzen, der sich auf die Interessen des Klägers nicht nachteilig auswirkt.

Der Kläger hatte ursprünglich 2.000 Euro Schadensersatz und die Schließung des Suchmaschinen-Angebots verlangt – ein Ansinnen, das das Gericht als „Maximalforderung“ bezeichnete. Die Urheberrechtsgesetze würden „weder missbräuchliche Anträge noch absurde Hypothesen rechtfertigen, die dazu dienen, einen anderen zu benachteiligen ohne selbst davon zu profitieren,“ so das Gericht.

Allerdings hat das Höchstgericht auch klargestellt, dass sich das Urteil ausschließlich auf die Umstände des vorliegenden Falles bezieht, und dass „Gerichte keine dogmatische Fragen lösen“.

* Urteil des Gerichts (Spanisch, 3.04.2012)
* Höchstgericht stimmt Google dahingehend zu, dass die Dienste des Unternehmens nicht gegen das Urheberrecht verstoßen (Spanisch, 13.06.12)
* The Supreme Court makes clear that the ruling only extends to the specific circumstances of this case and Spanish Supreme Court rules in favour of Google search engine (15.06.2012)

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