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Startseite » EDRi-gram Nr. 10.12, 20. Juni 2012

Deutscher Artikel nach DMCA-Löschantrag entfernt

Verfasst von sac am 27. Juni 2012 - 12:57
  • Copyright / Urheberrecht
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Grundrechte
  • Notice & take-down
  • Pressefreiheit
  • USA
  • Zensur


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: German news article removed from search results after DMCA complaint

In Europa beruhen alle Verfahren zur Löschung von Inhalten, die als illegal angesehen oder eingestuft wurden, aus dem Internet auf der Auslegung der sogenannten e-Commerce-Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten und durch private Unternehmen.

Das heißt auch: Wann immer eine Seite, ein Blogpost, eine Abbildung oder ein Kommentar als rechtswidrig eingestuft wird, sind die Vorgehensweisen bei der Umsetzung der Richtlinie unklar und uneinheitlich und führen zu Rechtsunsicherheit.

Internet-Service- und Hostingbetreiber laufen Gefahr, für die Inhalte ihrer Kunden haftbar gemacht zu werden, sobald sie "tatsächliche Kenntnis" von einer Rechtswidrigkeit oder möglicherweise auch nur deren Vorhandensein erlangt haben und den Inhalt nicht "prompt" löschen.

Im Unklaren bleibt, was genau unter "tatsächlicher Kenntnis" oder "prompt" zu verstehen ist und was die Anforderungen an eine rechtsgültige Mitteilung sein könnten. Jegliche Unklarheit führt aber nahezu automatisch zur Aushöhlung der Grundrechte und rechtsstaatlicher Verfahren, weil Internetunternehmen darauf bedacht sein werden, sich selbst zu schützen, indem sie jeden Inhalt, der ein Risiko für sie darstellen könnte, löschen werden.

In den USA können Internet-Service- und Hostingbetreiber ihre Immunität wahren, wenn sie dem sogenannten Digital Millennium Copyright Act (DMCA) entsprechen. Gemäß diesen Safe-Harbor-Bestimmungen können sie nicht für Material verantwortlich gemacht werden, das unter Verstoß gegen das Urheberrecht gepostet wurde. Sobald sie aber eine entsprechende Benachrichtigung erhalten, die bestimmten Anforderungen entspricht, müssen sie den Inhalt aus ihrem Angebot entfernen.

Auch wenn argumentiert werden kann, dass dieses strukturierte US-System vorhersehbarer ist als das derzeit in Europa gehandhabte System, hat auch der amerikanische Weg seine Tücken.

Der jüngste Transparenzbericht von Google, mit einem Fokus auf die Entfernung von Links aus Suchergebnissen, hat deutlich gemacht, wie absurd manche Forderungen sind. Microsoft hat beispielsweise die Löschung von mehr als 2,5 Millionen URLs verlangt. Allein das Ausmaß der Forderungen zeigt, dass die Beschwerdeverfahren vornehmlich oder gänzlich automatisiert sein müssen und Google sowie auch andere Empfänger dieser "Benachrichtigungen" die fraglichen Inhalte automatisch löschen dürften.

Google löscht Suchergebnisse auf Basis solcher DMCA-Beschwerden weltweit – ganz unabhängig davon, ob der Inhalt außerhalb der USA rechtmäßig ist oder nicht.

So hat Microsoft am 6. Juni 2012 an Google eine DMCA-Benachrichtigung über einen auf der deutschen Plattform Heise erschienenen Artikel zum Betriebssystem Windows 8 geschickt. Der Link zum Artikel wurde ohne Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschwerde gelöscht. Auch wurden keine Fragen gestellt, ob dieser Inhalt in Deutschland vielleicht legal ist. Und es wurde gelöscht, ohne den Autor des Artikels zu befragen.

Die Heise-Redaktion hat zufällig herausgefunden, dass der Link gelöscht wurde, nachdem sie den DMCA-Bericht in den Webmaster Tools gesichtet hatte. Der deutsche Herausgeber hat umgehend eine Gegendarstellung geschickt, was aber bedeutet, dass der Übermittler der Gegendarstellung einer rechtlichen Überprüfung durch das Bezirksgericht des Santa Clara County in Kalifornien zustimmt – ungeachtet der Tatsache, dass das betroffene Unternehmen, der Blog, die Nachrichten-Plattform oder der Webseitenbetreiber in Europa beheimatet sind.

Die Partei, die die Löschung beantragt hat, erhält zehn Werktage Zeit, um auf die Gegendarstellung zu reagieren. Währenddessen wird die Website in den Suchergebnissen bei Google weiterhin unterdrückt. Laut dem DMCA-Bericht, den Heise von Google erhalten hat, erfolgt die Löschung von Links innerhalb von bis zu 11 Stunden ab Eintreffen einer DMCA-Benachrichtigung. Es kann aber mehrere Wochen dauern, bis die Löschung an die gemeinsame Clearingstelle Chilling Effects Clearinghouse (chillingeffects.org) gemeldet wird.

Dieses aktuelle Beispiel zeigt, dass der DMCA-Vorgang zwar vorhersehbarer ist als das europäische System, aber Webseiten trotzdem zuerst gelöscht werden, bevor überhaupt Fragen über die Rechtmäßigkeit der Inhalte gestellt werden. In den Vereinigten Staaten und auch anderswo hat die Anwendung des DMCA in zahlreichen Fällen und ohne jede Vorwarnung zur Löschung von Meinungsäußerungen geführt.

Europa muss nun einen differenzierteren Ansatz wählen und transparente Verfahren einführen, die ein rechtmäßiges Vorgehen ermöglichen. Nur so kann ein zufälliger oder gar beabsichtigter Missbrauch, der zur Löschung von legitimen Inhalten führt, verhindert und ein reibungsloses Funktionieren des digitalen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Die Europäische Kommission hat soeben ein Konsultationsverfahren über die Meldung und Verfolgung illegaler Inhalte auf Servern von Online-Vermittlern eröffnet, um bis Ende des Jahres Klarheit über die Umsetzung der e-Commerce-Richtlinie zu gewinnen. Ziel ist die Schaffung eines entsprechenden Rahmenwerks und die Erstellung von Leitlinien für ein Notice & Takedown Verfahren in Europa. Noch bis 5. September 2012 sind alle interessierten Parteien und Personen eingeladen, ihre Meinung einzubringen.

(Ein Beitrag von Kirsten Fiedler – EDRi)

* Microsoft ließ Heise-Meldung aus Google-Suchergebnissen löschen (8.06.2012)
* Google's Transparency Report on takedown requests
* RIAA Demands Unlimited DMCA Power From Google (2.06.2012)
* Ein sauberes und offenes Internet: Öffentliche Konsultation über Verfahren für die Meldung und Verfolgung illegaler Inhalte auf Servern von Online-Vermittlern
Deadline: 5. September 2012 (Englisch)

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