Tschechien: Neuer Anlauf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
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Englisch: Czech Republic: Attempts to reintroduce data retention
Schon vor mehr als einem Jahr haben die Telekommunikationsanbieter in Tschechien aufgehört, Daten über die elektronische Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern – Angaben, die laut Aussage der Polizei für die Verfolgung von Verbrechen „unerlässlich“ sind. Trotzdem ist die Anzahl der aufgeklärten Verbrechen auch heuer wieder gestiegen.
Datenschützer sehen daher keinen zwingenden Grund für die Überwachung des Kommunikationsverhaltens der Bürger. Dennoch wird im tschechischen Abgeordnetenhaus bereits über die neuerliche Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) diskutiert.
Der tschechische Verfassungsgerichtshof hat im März 2011 die Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter aufgehoben, die Netzwerk- und Positionsdaten zur elektronischen Kommunikation aller Einwohner für Zwecke der Polizei und anderer Behörden auf Vorrat zu speichern. Zuvor hatte EDRi-Mitglied Iuridicum Remedium (IuRe) – unterstützt von 52 Abgeordneten – eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht. Derzeit hat die Polizei nur Zugriff auf Daten, die für andere Zwecke (z.B. für Abrechnungen) gespeichert werden.
„Bis zu dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes waren wir die wahren „Europameister“ in Sachen Polizeiabfragen. Allein in den ersten drei Monaten des Jahres 2011 – bis kurz vor der Entscheidung des VfGHs – hat die Polizei in 29.661 Fällen Daten abgefragt. Einige diese Anfragen wurden mehrfach gestellt und ergingen beispielsweise an alle drei Mobilfunkanbieter. So erhielt die Polizei summa summarum 61.698 Rückmeldungen mit entsprechenden Datensätzen“, so IuRe-Anwalt Jan Vobořil.
Er erklärt weiters, dass in den ersten drei Monaten des Jahres 2012 nur 2.240 Anfragen gestellt wurden und nur 2.980 Rückmeldungen erfolgt sind. Damit wurden im Vergleich zum Vorjahr zehnmal weniger Anfragen gestellt, die Rückmeldungen lagen bei einem Zwanzigstel des Vorjahres. IuRe hat diese Angaben von einer Spezialabteilung der tschechischen Polizei erhalten.
„Interessant ist, dass die Abnahme der Datenabfragen durch die Polizei praktisch keinen Einfluss auf die Aufklärungsrate von Verbrechen gehabt hat. Laut der offiziellen Kriminalitätsstatistik von 2010 – als Telekommunikationsanbieter Daten speicherten und die Polizei die Daten exzessiv abfragte – und der Kriminalitätsstatistik von 2011 – als infolge des Gerichtsentscheids die VDS weitgehend eingeschränkt war und es zu einem Rückgang der Abfragen kam – ist die Aufklärungsrate in Tschechien gestiegen (von 37,55 % auf 38,54 %).
Die Statistik widerlegt also ganz klar die Aussagen der Polizei: Die Polizei beharrt darauf, dass die VDS eine mehr oder weniger unverzichtbare Maßnahme ist und die Einschränkung der Datenspeicherung die Polizeiarbeit massiv behindert. „Es ist offensichtlich, dass die Polizei bereits ausreichende Mittel und Wege besitzt, um auch ohne eine ganzheitliche Überwachung der Kommunikation aller Bürger Verbrechen zu bekämpfen“, erläutert Vobořil.
Derzeit diskutiert das Abgeordnetenhaus des tschechischen Parlaments einen Vorschlag zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes – mit dem Ziel, die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen und damit die EU-Richtlinie umzusetzen. IuRe hat bereits an alle Abgeordneten eine Stellungnahme zu diesem fragwürdigen Antrag geschickt.
In einigen Bereichen fehlen ausreichende Schutzvorkehrungen gegen möglichen Datenmissbrauch, zum Beispiel bei Datenabfragen im Zusammenhang mit der Suche nach Vermissten oder Verdächtigen. „Die Polizei ist sich dieses Problems bewusst, wie uns ein Vertreter der Spezialabteilung bestätigt hat. Die Behörde hat auch vorgeschlagen, die Abfrageberechtigungen entsprechend zu ändern, um Missbrauch vorzubeugen. Doch das Innenministerium verweigert sich einer Lösung“, führt Vobořil weiter aus.
„Unserer Meinung nach wäre es das Beste, den aktuellen Antrag abzulehnen oder zumindest strengere Regeln für die Verwendung von personenbezogenen Daten einzuführen. Außerdem sollten Telekommunikationsanbieter nicht dazu verpflichtet werden, personenbezogene Daten für die Zwecke der Polizei und anderer Behörden auf Vorrat zu speichern.
Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit die Frage, ob die in der EU-Richtlinie vorgesehene anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten mit dem Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre vereinbar ist. Gleichzeitig arbeitet die EU-Kommission an der Revision dieser Richtlinie. In Deutschland, wo der dortige Verfassungsgerichtshof die gesetzliche Regelung zur VDS im Jahr 2010 aufgehoben hat, wird die Richtlinie wegen des massiven Eingriffs in die bürgerlichen Freiheiten und wegen Verfassungswidrigkeit anscheinend nicht umgesetzt – trotz drohender Strafzahlungen.
Wir hoffen, dass unsere Gesetzgeber soviel Courage und Menschenverstand aufbringen werden, um dieses nutzlose Instrument samt des damit verbundenen massivem Eingriffs in unsere Privatsphäre abzulehnen“, so Vobořil.
(Mit Dank an das tschechische EDRi-Mitglied Iuridicum Remedium)


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