EDRi-Stellungnahme zur Konsultation über Abgaben auf Privatkopien
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Englisch: EDRi’s response to the consultation on private copying levies
Im November 2011 bestellte EU-Kommissar Michel Barnier Antonio Vitorino, einen ehemaligen EU-Kommissar, als Mediator im Dialog über eine mögliche Privatkopieabgabe. Im April 2012 eröffnete Vitorino (relativ heimlich) ein Konsultationsverfahren zu diesem Thema. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete letzten Donnerstag.
In seinem Beitrag verweist EDRi auf die Inkohärenz, eine Abgabe auf Privatkopien einführen zu wollen, während es in der EU keinen konsistenten Ansatz in dieser Frage gibt. In der Tat ist es grundsätzlich nicht möglich, den Bereich Privatkopien zu vereinheitlichen, ohne gleichzeitig das Urheberrecht – insbesondere was Ausnahmeregelungen und Beschränkungen sowie Fragen des Kopierschutzes betrifft – vollständig zu harmonisieren.
Die Logik hinter der Privatkopieabgabe ist, dass den Kunstschaffenden durch die legale Verwendung von Kopien ihres Werks nach eigenem Gutdünken der legalen Besitzer dieser Kopie ein Nachteil entsteht. Diese Annahme erscheint an und für sich sonderbar, und ist umso fragwürdiger, wenn man bedenkt, dass es keineswegs klar ist, ob die Urheber (besonders kleinere und weniger bekannte Künstler) in jenen Mitgliedsstaaten, wo bereits Abgaben auf Privatkopien eingehoben werden, tatsächlich einen fairen Anteil erhalten.
Während der Schaden für Urheber noch nie eindeutig nachgewiesen werden konnte, ist der Schaden für die Wirtschaft in Europa leicht nachzuvollziehen, wie etwa das außerordentlich aufwendige und teure Eintreiben von Abgaben von und für Verwertungsgesellschaften zeigt.
Darüber hinaus scheinen Privatkopieabgaben die Kreativität und kreative Prozesse im digitalen Zeitalter eher zu behindern als zu fördern. Sie bringen Märkte durcheinander, indem Rechteinhaber für wirtschaftliche Schäden kompensiert werden, die nie klar belegt wurden. Abgaben auf Privatkopien könnten sogar einen dämpfenden Effekt auf die Einführung von neuen Geschäftsmodellen haben, wie zum Beispiel auf Dienstleistungen im Internet.
Laufend werden neue Instrumente und Dienstleistungen zur Schaffung und Verbreitung kreativer Werke entwickelt. Einige dieser Modelle haben eigene Regeln für die Entlohnung der Urheber. Und auch auf jene Dienste, die gar nicht auf das Anlegen von Kopien, insbesondere Privatkopien, ausgelegt sind, wird trotzdem Druck gemacht, um das System der Urheberrechtsabgaben auch auf diese Modelle auszuweiten. Zudem werden laufend Geschäftsmodelle entwickelt, die sich allein mit dem Lizensieren von Inhalten beschäftigen – Privatkopien kommen in diesen Modellen gar nicht vor.
Ein großes Problem bei diesem Konsultationsverfahren liegt darin, dass Abgaben auf Privatkopien automatisch als legitime Maßnahme angesehen werden, auch wenn dies zu bezweifeln ist. Nachdem in der Richtlinie 2001/29/EG eine Ausnahme für Privatkopien vorgesehen ist, dürfte eine Abgabe für die Inanspruchnahme eines gewährten Rechts nicht gerechtfertigt sein, außer es entsteht ein erheblicher, quantifizierbarer Schaden. Diskussionen über die angeblich negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft werden zwar schon lange geführt, der Schaden – sofern er überhaupt existiert – konnte aber bisher nie zahlenmäßig belegt werden.
In seiner aktuellen Stellungnahme betont der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), dass Abgaben auf Privatkopien seien unfair, weil „Privatkopien einen integralen Bestandteil des Fair-Use-Prinzips“ darstellen. Zudem wird betont, dass Privatkopieabgaben „keinesfalls auf Festplatten angewendet werden sollten, die von Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit benützt werden“ (Punkt 1.5 der Stellungnahme).
Schließlich erklärt der EWSA, dass eine Abgabe auf Privatkopien die Annahme einer Schuld voraussetzt, und dass „Privatkopien [aber] eine legitime Praxis darstellen und es den Nutzern ermöglichen, Änderungen an Medien und Hardware vorzunehmen, was den rechtmäßigen Nutzern im Sinne des Fair-Use-Prinzips zuerkannt werden sollte“ (Punkt 4.6.7).
Solange der entstandene Schaden weder beziffert noch eindeutig nachgewiesen ist, sollte keine Steuer zum Ausgleich eines unbekannten Schadens eingehoben werden. Ein Ansatz zur Lösung des „Problems“ wäre ein Kompensationsmodell, das sich am Verkaufspreis eines Werks orientiert. Damit wäre erstens der behauptete Schaden für die Urheber ausgeglichen und gleichzeitig die Frage geklärt, wer die Zahlung zu leisten hat. Zweitens könnten so auch Probleme beim grenzüberschreitenden Handel gelöst werden.
(Ein Beitrag von Marie Humeau – EDRi)
* Statement by Mr. António Vitorino on the mediation process concerning private copying and reprography levies (2.04.2012)
* Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums – Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa“ (6.03.2012)


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