Finnland: Betreiber offener W-Lans haften nicht für Urheberrechtsverstöße
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Englisch: Finland: Open WiFi owners are not liable for copyright infringement
Ein finnisches Gericht entschied am 14. Mai 2012 über die Haftung von Betreibern von W-LANs für den Fall, dass über deren offene Internetzugänge Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Die finnische Anti-Piraterie Vereinigung CIAPC brachte das mittlerweile seit zwei Jahren laufende Verfahren gegen eine Finnin ein, doch nun entschied das Gericht zugunsten der Angeklagten.
Der Grund für die Klage war ein angeblicher Urheberrechtsverstoß, der mittels dem Direct Connect Protokoll (DC++) über den Internetzugang der Frau begangen wurde. CIAPC verlangte für die Verletzung des Urheberrechts rund 6.000 Euro, und zwar für ein bestimmtes Zeitfenster von zwölf Minuten am 14. Juli 2010. Die unterstellte Urheberrechtsverletzung wurde während einer Theatervorstellung begangen, die auf dem Grundstück der Angeklagten stattfand. Da mehrere hundert Personen an der Veranstaltung teilnahmen, konnten die Kläger der Frau nicht nachweisen, persönlich etwas mit dem File Sharing zu tun zu haben.
Vor Gericht war daher zu klären, ob das alleinige zur Verfügung stellen eines nicht geschützten W-LAN-Zuganges bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Gericht entschied, dass W-LAN Betreiber nicht für die Taten Dritter haftbar gemacht werden können.
CIAPC forderte auch eine Verfügung gegen die Angeklagte, um sie künftig von ähnlichem Handlungen abzuhalten, was Rechteinhabern mächtiges Rechtsmittel in die Hand gegeben hätte, um in ähnlichen Fällen von W-LAN-Verbindungen sperren zu lasen.
Die Rechtsgrundlage für den Gerichtsentscheid waren neben der Finnischen Verfassung einige EU-Richtlinien aus dem Bereich Informationsgesellschaft und dem Urheberrecht.
CIAPC kann natürlich Berufung einlegen, dann würde der Fall an das Berufungsgericht von Vaasa weitergereicht. Auch der Weg zum Europäischen Gerichtshof steht der Anti-Piraterie Vereinigung offen, was auch eine Klärung auf europäischer Ebene bedeuten würde.
Diese Entscheidung aus Finnland deckt sich mit der Haltung in den USA, wo Betreiber offener W-LANs ebenfalls nicht für Dritte haften.
Laut der Electronic Frontier Foundation dient ein offenes W-LAN „lediglich der Durchleitung für die Kommunikation von Personen und genießt häufig rechtliche Immunität. Gemäß dem Digital Millennium Copyright Act gelten Ausnahmebestimmungen für Internetprovider, die Dienste anbieten wie 'die Übermittlung, das Weiterleiten oder den Aufbau einer Online-Kommunikation zwischen verschiedenen, vom Nutzer bestimmten Punkten und für vom Nutzer bestimmte Inhalte, und zwar ohne Änderung des übermittelten oder erhaltenen Inhalts'. Diese Definition trifft sowohl auf Betreiber öffentlich zugänglicher W-LANs als auch auf traditionelle Internetanbieter zu.“
* Finnish Court: Open WiFi Owner Not Liable for File-Sharing Copyright Infringement (14.05.2012)
* Open WiFi Owner Not Liable For Illegal File-Sharing, Court Rules (15.05.2012)
* Finnish court rules open WiFi network owner not liable for infringement (15.05.2012)
* Open WiFi and Liability for Copyright Infringement: Setting the Record Straight (18.08.2011)


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