Arbeiterkammer: Bei Vorratsdatenspeicherung sind Datenschutz und Rechtsschutzgarantien unabdingbar
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Foto: Manfred Sauke
In der neu entflammten Debatte um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung meldet sich nun auch die Arbeiterkammer (AK) zu Wort. Sie fordert "eine für Konsumenten schonende Umsetzung der EU-Richtlinie".
Die Richtlinie plane, massiv in die Privatsphäre des Konsumenten einzudringen, daher müsse der Datenschutz für Internet- und Telefonkunden absoluten Vorrang haben. Die Nutzung der Vorratsdaten müsse auf schwere Straftaten mit Strafdrohung von mehr als einem Jahr beschränkt bleiben. Eine Nutzung etwa für zivil- oder urheberrechtliche Konflikte sei EU-rechtlich weder geboten noch beabsichtigt, erklärt AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer.
Künftig müssen alle Daten mindestens sechs Monate gespeichert werden, die über den Ursprung und das Ziel, Datum, Zeit und Dauer eines Anrufs oder einer Internetverbindung, aber auch den Standort eines Handynutzers Auskunft geben. Die AK glaubt aber nicht, dass sich der große Datenvorrat etwa zur Terrorismusbekämpfung – der ursprüngliche Beweggrund für die Datensammlung – eignet. "Denn kriminelle Organisationen werden sich in der Praxis mit Wertkarten oder nicht-europäischen Serverstandorten behelfen und so der Datenerfassung entziehen" prophezeit Zimmer.
"Allerdings wird massiv in die Privatsphäre der Kunden eingegriffen, etwa dann, wenn aus Daten auch auf Kommunikationsinhalte geschlossen werden kann." Deshalb verlangt die AK, nicht von der Minimalvariante abzuweichen und wünscht sich eine klare Definition, was schwere Straftaten sind, die einen Zugriff auf Vorratsdaten erlauben. Keinesfalls dürfe es einen Zugriff auf Vorratsdaten bei behaupteter Verletzung geistigen Eigentums oder zivilrechtlichen Konflikten geben.
Auch überschießende Datenabfragen müssten durch Richtervorbehalt und laufende Datenschutzkontrolle ausgeschlossen sein. Telefon- und Internetkunden seien von der Nutzung ihrer Daten automatisch verpflichtend zu informieren – spätestens dann, wenn die Ermittlungen beendet sind.
Schließlich dürften die Errichtungskosten für die Vorratsspeicher nicht den Netzbetreibern angelastet werden, denn dann, so befürchtet die AK, würden diese die Kosten auf ihre Kunden überwälzen. Die Höhe dieser Errichtungskosten liegt nach Angaben der ISPA (Verband der Internet Provider Österreichs) und des Ludwig Boltzmann Institutes für Menschenrechte gegenüber derStandard bei 15 bis 20 Millionen Euro.
[unwatched/AK]


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