Urheberrecht: Deutsche Regierung beschließt Verlängerung von Schutzfristen
Die deutsche Regierung hat am gestrigen Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Schutzfrist urheberrechtlich geschützter Werke beschlossen. Endete die Schutzfrist bisher nach 50 Jahren, soll diese nun auf 70 Jahre nach der Veröffentlichung eines Werkes verlängert werden.
„Von der Verlängerung der Schutzdauer werden Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler und Tonträger erfasst, deren Schutzdauer am 1. November 2013 noch nicht erloschen ist und die nach dem 1. November 2013 entstehen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Justizministeriums, das sich für den Gesetzesentwurf verantwortlich zeigt.
Auch für Musikkompositionen mit Text werde es eine neue Handhabe geben. Hier werde die Schutzfrist für Texter und Komponisten künftig nicht mehr einzeln, sondern ab dem Zeitpunkt des Ablebens des zuletzt verstorbenen beteiligten Künstlers berechnet werden.
Der Gesetzesentwurf, der auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 (2011/77/EU) basiert, werde einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Künstler im Alter beisteuern, erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Und auch der Parlamentarische Staatssekretär, Max Stadler, erklärt, dass ausübende Künstler auch im Alter mit den Werken verdienen können sollten, die sie in jungen Jahren geschaffen haben. Damit Künstler an den Mehreinnahmen auch tatsächlich beteiligt werden, sollen sie für die verlängerte Schutzdauer einen neuen zusätzliche Vergütungsanspruch in Höhe von 20 Prozent der Einnahmen des Tonträgerherstellers erhalten.
Kritiker des Gesetzesentwurfs sind der Ansicht, dass die Verlängerung der Schutzfrist viel mehr den ohnehin ausreichend profitierenden Plattenfirmen zugute kommt als den betroffenen Künstlern. „Nicht die ausübenden Künstler, sondern die vier Major Labels Universal, Sony BMG, Warner Music und EMI sind im Besitz fast aller Rechte, deren Schutzfrist verlängert werden soll. Sie streichen bis zu 72 %, das erfolgreichste Fünftel der Künstler die weiteren 24 % aller Einnahmen aus Aufnahmen ein. Die verbleibenden 4 % verteilen sich auf 80 % der ausübenden Künstler.
Diese würden in den ersten 10 Jahren nach Verlängerung selbst im einträglichsten Szenario
nur 58 Euro zusätzlich pro Jahr erhalten, im entgegengesetzten Szenario ganze 4 Euro pro Jahr“, heißt es etwa im iRights-Dossier über die Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen. [unwatched]
Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/jyb
Bild: Silver Spoon (CC BY 3.0)


Neueste Kommentare
vor 1 Woche 1 Tag
vor 1 Woche 2 Tage
vor 4 Wochen 4 Tage
vor 5 Wochen 1 Tag
vor 6 Wochen 3 Tage
vor 6 Wochen 3 Tage
vor 6 Wochen 3 Tage
vor 8 Wochen 23 Stunden
vor 8 Wochen 23 Stunden
vor 9 Wochen 6 Tage