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Deutscher Städtetag: Datenschutz beim Meldegesetz verbessern

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Vergangenen Freitag fand die vom Deutschen Städtetag, der Vertretung der kommunalen Selbstverwaltung, organisierte Konferenz der OberbürgermeisterInnen der neuen deutschen Bundesländer statt. Dabei appellierten die OberbürgermeisterInnen ostdeutscher Städte an Bund und Länder, sich im Vermittlungsausschuss rasch auf ein Bundesmeldegesetz zu einigen und dabei insbesondere den Datenschutz für BürgerInnen zu verbessern.

„Die Städte begrüßen grundsätzlich ein neues Bundesmeldegesetz, um das Melderecht zu vereinheitlichen. Allerdings plädieren wir für eine Einwilligungsregelung. Die Bürgerinnen und Bürger sollten ausdrücklich einwilligen müssen, bevor ihre Daten zu Werbezwecken und für den Adresshandel weitergegeben werden“, erklärte Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, im Anschluss an die Konferenz. Auch fordern die Städte jene Ausnahmeregelung, wonach Adresshändler die Daten zur Aktualisierung bestehender Datensätze abfragen dürfen, wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Der Bundesrat hatte im September den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem der Bundestag kurz vor der Sommerpause die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, auch bei einfachen Melderegisterauskünften die Einwilligung der Betroffenen einzuholen, aus dem Gesetzentwurf herausgenommen hatte.

Die Städte selbst „betreiben keinen Handel mit Daten. Die kommunalen Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Die Kommunen erheben für die Auskünfte vom Aufwand abhängige Gebühren und erzielen dadurch keine weiteren Einnahmen“, stellt Articus abschließend fest. [unwatched / staedtetag.de]

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Bild: © Rainer Klinke / pixelio.de