Patientendaten: SPÖ und ÖVP winken ELGA durch den Gesundheitsausschuss
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Am Mittwoch stand ein öffentliches Expertenhearing zum Thema ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) auf der Tagesordnung des parlamentarischen Gesundheitsausschusses. Nach ausführlichen Beratungen wurde das umfangreiche Gesetz schließlich in der Fassung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags, der die weitere Absicherung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Inhalt hatte, mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen. Allerdings war die Zustimmung innerhalb der ÖVP nicht einhellig, Abgeordnete Karin Hakl stimmte mit der Begründung dagegen, dass im Hearing nicht alle Bedenken ausgeräumt werden konnten.
Auch die Opposition hatte zuvor mehr Zeit für die Beratungen gefordert, da ihrer Meinung nach noch etliche Fragen offen sind, etwa was die Datenverschlüsselung, den Nutzen für die PatientInnen und die Konsequenzen eines Opt-Outs betrifft. Ein Vertagungsantrag der Grünen blieb aber in der Minderheit.
„Ideen, deren Zeit gekommen sind, kann man nicht mehr aufhalten“, meinte schließlich auch Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) gleich zu Beginn seiner Stellungnahme, in der er erneut seine Überzeugung, dass ELGA nachhaltig dazu beitragen werde, die Behandlungsqualität für Patienten zu verbessern, kundtat. Sektionschef Clemens Martin Auer fügte hinzu, dass es mit dem Regierungsentwurf gelungen sei, die Balance zwischen den technischen Möglichkeiten, die auf dem schon bisher vorhandenen hohen Niveau aufbauen, sowie dem optimalen Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu halten.
Ärzte weiterhin kritisch
Weniger überzeugt von ELGA war hingegen Silvester Hutgrabner, ein praktischer Arzt aus Oberösterreich. Seiner Ansicht nach werde beim Thema ELGA vieles schön geredet. Die Behandlungsqualität hänge nicht vorrangig vom Einsatz technischer Hilfsmittel ab, sondern vom persönlichen Umgang mit den Menschen, betonte er. Wenn aber immer mehr Zeit mit dem Computer verschwendet werde, dann kämen die persönlichen Kontakte zu kurz. Überdies könne man auch nicht von einer echten Freiwilligkeit der ELGA-Nutzung sprechen, dies wäre nur bei einer Opt-In-Lösung gewährleistet. Zweifel äußerte Hutgrabner auch hinsichtlich der erwarteten Kosteneinsparungen, sowie bezüglich der Datensicherheit. Insgesamt bezeichnete Hutgrabner ELGA als "Eurofighter des Gesundheitssystems": teuer und wenig Nutzen.
Auch Gerhard Walcher, Obmann des Komitees unabhängiger Wiener Ärzte, ging auf die Bedenken von Seiten der Ärzteschaft ein, die über den Umweg von ELGA die Einführung von gewissen Kontrollmechanismen sowie generell eine Einmischung in das Arzt-Patienten-Verhältnis befürchten. Er wolle nicht bestreiten, dass mit diesem groß angelegten Projekt gute Absichten verfolgt werden, an den Details müsse aber sicher noch sorgfältig gefeilt werden.
Auch Michael Löffler von der E-Commerce Monitoring GmbH meldete Bedenken an, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht. So stelle etwa eine Opt-Out-Lösung keine freiwillige Zustimmung dar und könne nicht als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten betrachtet werden. Löffler setzte sich auch dafür ein, dass die Weitergabe und die Speicherung von Gesundheitsdaten verschlüsselt erfolgen müssen.
Auf die vielfach geäußerten Bedenken an der Datensicherheit ging Volker Schörghofer vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger ein und betonte, dass man keine Patientendaten über das Internet transportiere, höchste Sicherheitsstandards anwende und die Informationen nur dezentral speichere.
SPÖ und ÖVP überzeugt
Während sich die Experten – zumindest das Fachpersonal – also vorwiegend kritisch äußerten, lobten die Abgeordneten der Regierungsparteien den aktuellen Entwurf. So zeigte sich etwa Erwin Rasinger (ÖVP) erfreut, dass seiner Ansicht nach Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erzielt werden konnten. Und auch der Abgeordnete Johann Maier (SPÖ) sprach von einem großen Fortschritt – zumindest im Bereich des Datenschutzes – weil es zu einer Vereinheitlichung und Absicherung von hohen Schutzstandards komme. Er machte geltend, dass nun erstmals auch gerichtliche Strafen für den Missbrauch von Gesundheitsdaten vorgesehen seien. Zwar gab Maier auch zu bedenken, dass eine Opt-In-Regelung aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich besser gewesen wäre, seiner Meinung nach ist das Selbstbestimmungsrecht der PatientInnen aber auch bei der Opt-Out-Regelung gewährleistet. Diese hätten etwa die Möglichkeit, nur einzelne Befunde auszublenden. Bei einer Opt-In-Regelung würde das Problem verstärkt, dass Krankendaten fehlen, so der SPÖ-Politiker.
Weniger überzeugt waren da schon die Oppositionspolitiker. Der Grünen-Abgeordnete Albert Steinhauser etwa sprach erneut von datenschutzrechtlichen Bedenken. Der Vertagungsantrag, den Steinhauser gemeinsam mit seinen Parteikollegen einbrachte und damit begründete, dass etliche Fragen noch ungeklärt seien, wurde abgelehnt. Unterstützung erhielt der Antrag zuvor von BZÖ-Politiker Wolfgang Spadiut, der ebenfalls über offene Fragen klagte.
Gesundheitsminister Alois Stöger nannte ELGA in einem abschließenden Statement nochmals einen wichtigen Baustein für die Zukunft des österreichischen Gesundheitssystems und machte geltend, dass die ÄrztInnen immer wieder in die Gesetzwerdung eingebunden gewesen seien. "Wir haben uns viel Zeit gelassen", der Gesetzestext sei dadurch "in der Qualität auch gereift". Für Stöger ist ELGA ein nützliches Hilfsinstrument für ÄrztInnen. Generell erachtet er es für wichtig, ständig die Frage der Qualität zu stellen. Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPÖ und der überwiegenden Zustimmung von Seiten der ÖVP angenommen.
Hintergrund
ELGA ist ein Informationssystem, das Patientinnen sowie Spitälern, niedergelassenen Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten (Entlassungsbriefe, Labor- und Röntgenbefunde, Medikamentenverschreibungen) ermöglichen soll. Die vorhandenen Befunde werden somit – patientenbezogen – gebündelt, unabhängig davon wo diese in Österreich abgespeichert sind (z.B. Spitäler, Labors). Die e-card ist dabei der Schlüssel zum Abruf der Daten. Spätestens Ende 2013, Anfang 2014 sollen alle PatientInnen Zugang zu ELGA haben; ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle VertragsärztInnen und Apotheken und ab 2017 schließlich die Privatkrankenanstalten. [unwatched / parlament.gv.at]
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Bild: © Ärztekammer Wien


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