UNO fordert Überwachung des Internets
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Für das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner beginnt der Kampf gegen Terroristen im Internet. Deshalb schlägt das UNDOC in einem aktuellen Bericht eine verstärkte Überwachung des Internets die und Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat (VDS) vor – auch dann, wenn überhaupt keine Verdachtsmomente vorliegen.
Der UNDOC-Bericht über die "Verwendung des Internets für terroristische Zwecke" (pdf, 158 Seiten) wurde dieser Tage in Wien vorgestellt, an der Präsentation im Innenministerium nahmen der Exekutivdirektor des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), Juri Fedotow, der ungarische Innenminister, Sándor Pintér, der Staatssekretär im britischen Innenressort, James Brokenshire, und Georg Maaßen, Präsident des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz, teil.
Die UNDOC-Autoren kommen in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass sich auch potentielle Terroristen fortgeschrittener Kommunikationstechnologien bedienen und das Internet bzw. soziale Netzwerke für ihre Zwecke nutzen. Dadurch sei es ihnen möglich, mit relativer Anonymität und bei geringen Kosten ein internationales Publikum anzusprechen. Ein fundamentales Problem für die Ermittlungsbehörden sei dabei das Fehlen eines weltweit anerkannten Rahmenwerks für eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung durch die Provider, so Juri Fedotow.
Die Bürgerrechtsorganisation EDRi (European Digital Rights) kritisiert den UNDOC-Vorstoß zu einer Harmonisierung der Cybersecuritiy und Cybercrime-Aktivitäten auf internationaler Ebene. Die UNDOC-Vorschläge würden sich nahtlos in die umstrittenen Pläne der Internationalen Fernmeldeunion ITU einfügen, die ebenfalls die Ansicht vertritt, eine globale Vorratsdatenspeicherung würde erheblich zur Strafverfolgung im Bereich des Terrorismus beitragen.
Eine Argument, das in keinster Weise mit den Ergebnissen des jüngsten Evaluierungsberichts der Europäischen Kommission in Einklang zu bringen sei, so EDRi. Denn die Bewertung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) habe eindeutig ergeben, dass diese Maßnahme weder für die Harmonisierung des Binnenmarktes noch für die Bekämpfung von schweren Verbrechen erforderlich ist.
Aber nicht nur eine internationale Vorratsdatenspeicherung sondern auch das Registrieren der Nutzer von WLAN-Netzen oder Cybercafés und das Aufzeichnen von Chat-Protokollen ist ein Teil der Forderungen des Berichts, wie Zdnet resümiert.
Zudem wird im UNDOC-Bericht mit Bedauern ausgeführt, dass der "Datenschutz oftmals die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste beim Informationsaustausch einschränkt" (Punkt 464). EDRi zeigt sich ob dieses Mangels an Respekt für die geltenden UN-Menschenrechtsbestimmungen besorgt.
Aber warum soll man sich mit Gesetzen herumschlagen, wenn man die Rechtsdurchsetzung ja auch privatisieren kann, fragen die Bürgerrechtler; denn die UNDOC-Autoren wünschen sich "informelle Beziehungen und Vereinbarungen mit den Internet Service Providern", damit diese relevante Daten an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
Dieses Ansinnen sei ein klarer Verstoß gegen Artikel 17.1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, wonach niemand "willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr ... ausgesetzt werden" darf. Deswegen sei der UNDOC-Bericht nicht weniger als einen Angriff auf Jahrzehnte lang gültige und verbindliche Menschenrechtsprinzipien. [unwatched / EDRi]
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Bild: BM.I/ A. Tuma


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