Nielsen Company verstößt gegen Standesregeln und Datenschutz
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Der Rat der Deutschen Markt-und Sozialforschung hat Nielsen Germany wegen erheblicher Verstöße gegen die Standesregeln und Berufsgrundsätze eine öffentliche Rüge erteilt. Dies ist das Ergebnis eines schriftlichen Verfahrens, das der Rat auf die Beschwerde einer Testperson hin durchgeführt hat.
Die Testperson war zur Teilnahme an einem sogenannten Haushaltspanel eingeladen worden – eine gängige Methode in der Marktforschung, bei der das Einkaufsverhalten der Teilnehmer genau erfasst und ausgewertet wird. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit musste die Testperson allerdings eine Vereinbarung unterzeichnen und sich damit einverstanden erklären, dass
- Nielsen auf den Computer des Panelteilnehmers eine Software aufspielt, die alle Internetaktivitäten des Benutzers kontrolliert und auch Dokumente auf dem Rechner einsehen kann (dabei hatten möglicherweise nicht nur Nielsen sondern auch Dritte Zugang zu dieser Software) und
- das Unternehmen personenbezogene Daten der Panelteilnehmer ins Ausland (USA, Indien) weiterleitet, wo die Datenschutzbestimmungen weniger streng sind als in Deutschland.
- Zudem wollte Nielsen den Panelteilnehmern als Gegenleistung für die Teilnahme so genannte „kostenlose Vorteilangebote“ unterbreiten, bei denen es sich in Wirklichkeit aber um Werbung handelte.
Beschwerderat erachtet die Teilnahmebedingungen als unzumutbar
Nielsen hatte zwar in seiner Stellungnahme damit argumentiert, sich an "deutsche und andere Gesetze" zu halten und verwies auf die Freiwilligkeit der Teilnahme. Der Beschwerderat ortete bei der Vorgehensweise der Marktforscher aber dennoch "massive Regelverstöße":
Erstens sei es für Panelteilnehmer unzumutbar, dass auf dem Computer ein Softwareprogramm läuft, welches dazu da ist, sämtliche Online- und Offline-Aktivitäten des verwendeten Computers aufzuzeichnen. Die Aufforderung die gesamte Intimsphäre ohne umgehende Anonymisierung preiszugeben, sei nicht akzeptabel.
Zweitens seien die Richtlinien der deutschen Markt- und Sozialforschung einzuhalten, wenn die Umfrage in Deutschland stattfindet. Eine Weitergabe von nicht in Deutschland anonymisierten Befragungsdaten ins Ausland, sei nicht zulässig. Nielsen habe versucht, den strengeren deutschen Datenschutz zu umgehen.
Und drittens sei der Passus über kostenlose Vorteilsangebote als Entschädigung für den Aufwand der Testpersonen unzulässig. Durch diese "Vorteilsangebote" betreibe Nielsen unerlaubte Werbung für Waren oder Dienstleistungen bzw. Verkaufsförderung. Dies stelle einen schweren Verstoß gegen das Gebot der Abstandswahrung von Marktforschung zu forschungsfremden Tätigkeiten dar.
Der Beschwerderat erteilte Nielsen nicht nur eine öffentliche Rüge sondern will den Vorgang auch den zuständigen Datenschutzbehörden zu melden.
Die Standesvertreter haben Nielsen nachdrücklich dazu aufgefordert, seine richtlinienwidrige Praxis unverzüglich einzustellen und den Wortlaut der Teilnahmebedingungen richtlinienmäßig zu gestalten. Dies beziehe sich nicht nur auf den Beschwerdeführer, sondern auf sämtliche Vereinbarungen, die bisher eingeholt wurden. [unwatched / rat-marktforschung.de / planung-analyse.de]
Kurz-URL zu diesem Beitrag: http://unurl.org/jj1
Bild: rat-marktforschung.de


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