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Musterprozess zum Urheberrecht: US-Gericht will Aussagekraft von IP-Adressen klären

Rechtsprechung

Beinahe täglich erreichen uns Meldungen über den Abmahnwahn, der sich wie ein Virus unter den Rechteinhabern der Welt zu verbreiten scheint. Als Beweis für die angebliche Schuld eines mutmaßlichen Urheberrechtsverletzers führen die Rechteinhaber dabei in erster Linie im Zuge ihrer Nachforschungen sichergestellte IP-Adressen an. Doch wie aussagekräftig sind IP-Adressen eigentlich? Kann man mit ihrer Hilfe tatsächlich eine einzelne schuldige Person identifizieren? Genau diese Fragen versucht ein US-Gericht nun zu klären.

Alleine in den vergangenen zwei Jahren sollen in den USA eine Handvoll Rechteinhaber mit tausenden Massenabmahnungen und -klagen gegen BitTorrent-Nutzer vorgegangen sein. Die Zahl der von Abmahnungen betroffenen US-Bürger soll bei über 250.000 liegen. Nun soll ein Musterprozess erstmals die Aussagekraft von Beweismitteln in derartigen Fällen untersuchen. Denn für gewöhnlich haben Rechteinhaber, die einen Prozess anstreben, nichts in der Hand als unzählige IP-Adressen. Erst mit Hilfe eines Gerichts ist es ihnen möglich Informationen, wie Name und Anschrift der mutmaßlichen Rechtsverletzer von deren Internetprovidern (ISP) anzufordern, um den Beschuldigten eine saftige Rechnung vorzulegen.

Eines der in den USA im Bereich von Abmahnungen aktivsten Unternehmen ist das auf die Produktion von Erotikfilmen spezialisierte Studio Malibu Media. Alleine im laufenden Jahr soll das Unternehmen 349 Massenabmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen versendet haben. Doch Klage habe das Studio bisher nicht ein einziges Mal einreichen müssen, da man sich bislang stets außergerichtlich geeinigt habe. Da liegt die Vermutung nahe, dass es zahlreichen Personen – ob schuldig oder nicht – unangenehm sein dürfte von einem Pornoproduzenten abgemahnt zu werden, so dass sich sie sich in vielen Fällen eher mit einer außergerichtlichen Entscheidung zufrieden geben dürften als den Konflikt öffentlich vor Gericht auszutragen.

Doch damit soll nun Schluss sein. Zumindest wenn es nach Richter Michael Baylson aus dem US-Bundesstaat Pennsylvania geht, der kürzlich eine wegweisende Entscheidung getroffen hat. In einem Memorandum zu drei Massenklagen gibt Baylson die Argumente von fünf Abmahnopfern, die gegen die Offenlegung ihrer Identitäten durch ihre Internetprovider protestierten, wieder. So habe einer der Betroffenen vorgebracht, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht notwendigerweise auch der Rechtsverletzer sein muss, da es mit Hilfe computerbasierter Technologien auch als Nicht-Inhaber eines Internetanschlusses möglich sei auf eine bestimmte IP-Adresse zuzugreifen.

Tatsächlich gibt eine IP-Adresse ausschließlich Auskunft über eine bestimmte Internetverbindung, die zu Urheberrechtsverletzungen genutzt wurde, nicht aber über die Person, die für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dass der Anschlussinhaber und der Rechtsverletzer zwei völlig unterschiedliche Personen sind, zeigen etwa Fälle, in denen ein unbekannter Dritter das ungesicherte WLAN-Netz eines Anschlussinhabers zur Verbreitung geschützter Inhalte nutzt.

Dies dürfte dem Richter einleuchten, da er jedoch auch die Ansprüche des Urhebers nicht ignorieren kann und möchte, entschied Baylson, dass in diesem Fall ein Musterprozess nötig sei, um zu klären, welche der beiden Parteien im Recht ist.

Daher wurde zum ersten Mal im Bereich des Schutzes geistiger Eigentumsrechte ein Rechteinhaber – in diesem Fall Malibu Media – aufgefordert von einer außergerichtlichen Einigung mit den mutmaßlichen Rechtsverletzern abzusehen und anstelle dessen eine Klage anzustreben. Somit werden sich das Unternehmen und die fünf bereits erwähnten Abmahnopfer vor Gericht wiedertreffen, um festzustellen, ob die ermittelte IP-Adresse tatsächlich für eine Verurteilung ausreicht oder ob die mutmaßlichen Rechtsverletzer Recht behalten und die IP-Adresse zu keinen eindeutigen Verurteilungen führt1. Das Ergebnis dieses Musterprozesses dürfte künftig bei ähnlichen Verfahren in die Urteilsfindung einbezogen werden. Somit könnte das Urteil einen Wendepunkt im Bereich der vielfach praktizierten Massenabmahnungen bedeuten. [unwatched / TorrentFreak]

Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/jhA
Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

  • 1. Ein derartiger Prozess – oftmals als "Bellwether Prozess" bezeichnet – findet in den USA statt, wenn die Gerichte mit zahlreichen Klagen, die zwar unterschiedliche Kläger haben, aber den selben Tatbestand betreffen, überhäuft werden.