Hearing zur BI "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" beschlossen
![]()
Im Dezember 2011 hat der AKVorrat dem Parlament die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" überreicht. Nun, elf Monate später, soll es zu einer Anhörung der Proponenten und ausgewählter Experten im Justizausschuss kommen.
Das Anliegen der Initiative zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung – Österreich möge sich auf EU-Ebene für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) einsetzen und eine Evaluierung der zahlreichen Überwachungsmaßnahmen durchführen – hatten mehr als 106.000 Österreicherinnen und Österreicher unterstützt. Dennoch hat der Petitionsausschuss des Nationalrats die Bürgerinitiative sehr stiefmütterlich behandelt, die eingeholten Stellungnahmen der zuständigen Ministerien enthielten nur Allgemeinplätze und gingen auf die Kernpunkte der Initiative nicht ein.
Anhörung am 28. November 2012 im Justizausschuss
Später wurde das Thema dem Justizausschuss zugewiesen. Dieser ist nun in seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch übereingekommen, ein Hearing abzuhalten. Dem einstimmigen Beschluss der Abgeordneten zufolge werden für die Sitzung am 28. November 2012 um 10 Uhr als ExpertInnen eingeladen: der Initiator der Bürgerinitiative, der Rechtsschutzbeauftragte des BMJ Gottfried Strasser, der Rechtsschutzbeauftragte des BMI Manfred Burgstaller, Christian Pilnacek (BMJ), Verena Weiss (BMI), Michael Kilchling (Max Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg), Reinhard Priebe (Europäische Kommission), ein Vertreter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte sowie ein Vertreter der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie), ein Vertreter des ÖRAK (Österreichischer Rechtsanwaltskammertag), ein Vertreter des BMVIT, ein Vertreter des Verfassungsdienstes im BKA sowie ein Vertreter der Datenschutzkommission.
Die Parlamentskorrespondenz vermeldet hierzu: "Die UnterzeichnerInnen der Bürgerinitiative ... verlangen die ersatzlose Streichung der EU-Richtlinie betreffend Vorratsdatenspeicherung und bringen vor allem ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass nun unter dem Aspekt der Terrorismusbekämpfung sämtliche Telefon- und Internetverbindungen in Österreich sechs Monate lang gespeichert werden müssen. Da die Speicherung unabhängig von einem konkreten Verdacht zu erfolgen hat, liege eine Verletzung des in der Verfassung verankerten Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre vor, wird in der Initiative argumentiert."
Andreas Krisch, einer der Initiatoren der Bürgerinitiative vom AK Vorrat, zeigt sich erfreut, dass sich die Parlamentarier nun doch mit der umstrittenen Überwachung des Telekommunikationsverhaltens auseinandersetzen wollen. "Die Vorratsdatenspeicherung wird oftmals damit gerechtfertigt, dass sie für die Verbrechensbekämpfung notwendig ist. Aber es gibt keine ernstzunehmenden Belege für den Nutzen dieser Maßnahme. Daher wollen wir erreichen, dass sich Österreich auf europäischer Ebene für den Schutz der Grundrechte und für die Abschaffung der EU-Richtlinie zur VDS einsetzt," erklärt der Datenschützer.
Er hofft auf späte Einsicht bei Abgeordneten und Regierungsmitgliedern, dabei dürfe das zweite Anliegen der Bürgerinitiative nicht in Vergessenheit geraten, so Krisch, nämlich die Evaluierung der bestehenden "Terrorgesetze". Wenn die Überprüfung ergibt, dass diese Gesetze entweder nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind, wären sie zurückzunehmen, damit das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder hergestellt wird. [unwatched]
Kurz-URL zu diesem Beitrag: http://unurl.org/jhu
Foto: Tsui (Manfred Werner)


Neueste Kommentare
vor 1 Woche 15 Stunden
vor 1 Woche 22 Stunden
vor 4 Wochen 3 Tage
vor 5 Wochen 14 Stunden
vor 6 Wochen 2 Tage
vor 6 Wochen 2 Tage
vor 6 Wochen 2 Tage
vor 7 Wochen 6 Tage
vor 7 Wochen 6 Tage
vor 9 Wochen 4 Tage