Zensurmontag – diesmal u.a.: Philippinen im Kampf gegen Online-Kommentare [Update]
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In regelmäßigen Abständen geben wir einen kurzen Überblick über aktuelle Fälle der Zensur und dem damit verbundenen Kampf für die Meinungs- und Pressefreiheit. Diesmal mit dabei: die Philippinen, Bahrain und der Iran.
Auf den Philippinen sorgt ein kürzlich in Kraft getretenes Gesetz gegen Cyberkriminalität für Aufruhr. Philippinische Bürger und Medien befürchten, dass das so genannte Cybercrime-Präventions-Gesetz 2012 als Wegbereiter für Zensurmaßnahmen dienen könnte.
Offiziell soll das Gesetz die Bevölkerung vor Identitätsdiebstahl, Spam, Cybersex und Kinderpornographie im Internet schützen. Gleichzeitig sieht das Gesetz jedoch auch vor, dass „Verleumdung“ als Cyberverbrechen angesehen und mit bis zu 12 Jahren Haft bestraft wird. Als solche gelten laut Definition wohl auch verleumderische Online-Kommentare in sozialen Netzwerken und Blogs. Auch sollen Regierungsbeamte zusätzliche Befugnisse erhalten, die es ihnen erlauben Daten von Online-Konten der Bürger zu durchsuchen und zu beschlagnahmen.
Inzwischen wurden beim philippinischen Höchstgericht mindestens acht Petition eingereicht, die an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zweifeln. Zudem haben Journalisten Informationsveranstaltungen organisiert und Facebook-Nutzer entfernten aus Protest ihre Profilbilder, auch wurden mehrere Angriffe anonymer Aktivisten auf Regierungsseiten verzeichnet. Sie alle befürchten, dass das Gesetz zweckentfremdet werden könnte, etwa um Regierungskritiker zu bestrafen oder um die Meinungsfreiheit allgemein einzuschränken.
Die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch ist überzeugt, dass das Gesetz dem Recht der philippinischen Bürger auf freie Meinungsäußerung widerspricht und auch mit den Verpflichtungen der Landesregierung hinsichtlich internationaler Gesetze nicht vereinbar ist. Das Gesetz müsse daher abgeschafft oder zumindest ersetzt werden.
Update
Neuesten Berichten zufolge hat der oberste Gerichtshof der Philippinen dem Cybercrime-Gesetz am heutigen Mittwoch, den 10. Oktober 2012, vorerst einen Riegel vorgeschoben. Demnach kann das Gesetz aufgrund einer einstweiligen Verfügung für mindestens 120 Tage nicht in Kraft treten. Im Januar 2013 sollen dann sowohl Gegner als auch Befürworter des Gesetzes angehört werden.
In Bahrain unterdessen wurde Ende des vergangenen Monats eine junge Aktivistin zu zwei Monaten Haft verurteilt, nachdem sie das Bild des bahrainischen Königs in mehrere Stücke zerrissen hatte. Zainab al Khawaja, die Tochter des inhaftierten schiitischen Aktivisten und Leiters des bahrainischen Menschenrechtsbüros (Bahrain Center for Human Rights) Abdulhadi al-Khawaja, befand sich bereits seit ihrer Teilnahme an Protesten im August diesen Jahres in Haft.
Üblicherweise werden Verbrechen, wie das der jungen Aktivistin, eher mit Geldstrafen bestraft, heißt es. Nicht jedoch in diesem Fall, schließlich müssten noch über acht weitere Anklagepunkte in Verbindung mit ihrer Teilnahme an Protesten entschieden werden.
Bereits seit Anfang 2011 protestieren – vorwiegend schiitische Aktivisten – für mehr Demokratie im Golfstaat. Die Demonstrationen und Proteste führen regelmäßig zu Verhaftungen, erst vergangenen Monat wurden die mutmaßlichen Anführer der Proteste zu bis zu 25 Jahren Haft verurteilt.
Im Iran wurde indes der Leiter des Teheraner Büros der Nachrichtenagentur Reuters, Parisa Hafezi, von einem speziellen Mediengericht für ein Propaganda-ähnliches Vergehen, konkret das „Verbreiten von Lügen“ schuldig gesprochen.
Grund ist ein im Februar veröffentlichtes Video, das eine Gruppe von Frauen bei Kampfsport-Training zeigt. Was an dem Video missfiel, sei der Titel gewesen, welcher die Frauen als „Ninja-Attentäter“ bezeichnet hat. Obwohl der Titel nachträglich korrigiert worden sei, hätten die Behörden das Büro der Nachrichtenagentur bereits im März aufgelöst und für die Versetzung aller Mitarbeiter nach Dubai gesorgt. Bloß Hafezi – einer der wenigen iranischen Bürger der Agentur – habe das Land nicht verlassen dürfen. Reuters wollte sich zu den Vorkommnissen nicht äußern, solange kein konkretes Urteil vorliege. Nach dem Schuldspruch in der vergangenen Woche dürfte ein Urteil bereits in den kommenden Tagen zu erwarten sein. [unwatched]
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Bild: © Gerd Altmann / pixelio.de


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