GEMA-Vermutung: GEMA will erneut für CC-Werke abkassieren / Petition gestartet
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Der Streit „GEMA vs. Musikpiraten“ geht in die nächste Runde: Erneut verlangt die deutsche Verwertungsgesellschaft Lizenzgebühren für Musikstücke, die unter Creative Commons-Lizenzen (CC) veröffentlicht wurden. Konkret betroffen sind fünf Werke des diesjährigen Free! Music! Contest, die der Verein Musikpiraten auf seinem neuesten Sampler veröffentlicht hat.
Problematisch ist dabei aus Sicht der GEMA, dass die entsprechenden Künstler ausschließlich unter ihrem Pseudonym genannt werden, da sich nach ihrer Auffassung nicht klar feststellen lässt, ob es sich bei dem Künstler um ein Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt oder nicht. Die GEMA argumentiert, dass ohne eine exakte Identifizierung der Urheber der Werke nicht klar feststellen lässt, ob die Musik abgabenpflichtig ist, weshalb die Gesellschaft einfach vorsorglich Gebühren einhebt, sollte sich der Künstler doch noch als GEMA-Mitglied erweisen. Diese Überlegung ist zwar umstritten, hat sich jedoch inzwischen als so genannte „GEMA-Vermutung“ etabliert und wurde auch gerichtlich bestätigt.
Von Künstlernamen, Anonymität und Namensvettern
Im aktuellen Fall betroffen ist etwa der Berliner Rapper Tapete, dessen Künstlername sogar in seinem Ausweis eingetragen ist. Der Rapper ist es nach eigenen Angaben leid immer wieder beweisen zu müssen, dass er kein Mitglied der GEMA ist. Ebenfalls betroffen ist die Band texasradiofish, deren Mitglieder gänzlich anonym bleiben möchten.
Doch auch der angegebene Realname eines Künstlers kann zu Schwierigkeiten führen – selbst wenn dieser kein GEMA-Mitglied ist. So etwa im Fall des Schweizers Markus Koller, der unter seinem Künstlernamen starfrosch veröffentlicht. Da es einen österreichischen Musiker gibt, der ebenfalls Markus Koller heißt und Mitglied des österreichischen GEMA-Pendants AKM ist, müsse der Schweizer Musiker sobald er Werke in Deutschland veröffentlicht, stets beweisen, dass er nichts mit seinem österreichischen Kollegen zu tun hat.
Schadensersatz
Sollten die Musikpiraten den Gebührenforderungen der Verwertungsgesellschaft nicht nachkommen, dürften sich beide Parteien erneut vor Gericht begegnen. Erst vor wenigen Wochen hatte das Amtsgericht Frankfurt die Musikpiraten dazu verurteilt, der GEMA für die Nutzung eines unter CC-Lizenzen – allerdings unter einem Pseudonym – veröffentlichten Werkes Schadensersatz zu zahlen (unwatched berichtete). Die Musikpiraten hatten angekündigt in Berufung gehen zu wollen.
Petition gegen die GEMA-Vermutung
Unterdessen wurde beim Deutschen Bundestag eine Online-Petition für die Aufhebung der umstrittenen GEMA-Vermutung eingereicht (Petition 35441). „Die GEMA umschließt ca. 57.000 Künstler, was nur noch einen geringen Bruchteil der internationalen und vor allem im Internet vertretenen Künstler ausmacht. Durch die Umkehr der Beweislast müssen Internetdienste, Konzerte, Clubs und Bars die GEMA-Vermutung widerlegen, um von jeglichen GEMA Gebühren befreit zu sein. Dies erfordert einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand seitens der Veranstalter, da für jedes einzelne Lied alle beteiligten Urheber vorgelegt und auf GEMA-Mitgliedschaft überprüft werden müssen. Zusätzlich wird aufgrund der GEMA-Vermutung in Streitfällen, wie z.B. unbekannten Urhebern, zugunsten der GEMA entschieden“, erklärt Hauptpetent David Henninger und fordert die Umkehr der Beweislast.
Bislang haben bereits 18.754 Personen (Stand 27.09. 13 Uhr) die Online-Petition unterzeichnet. Sie kann noch bis zum 18. Oktober 2012 unterstützt werden. [unwatched / gulli]
Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/j3t
Bild: fairdeal.net.nz


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