Smart Metering: Pläne schreiten voran, Datenschutz bleibt zurück
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In Österreich wurden dieser Tage die letzten noch ausstehenden Bestimmungen betreffend der Einführung sogenannter intelligenter Messgeräte (Smart Meter) beschlossen. Nach der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung IME-VO, mit der die Einführung der Messgeräte festgelegt wird, und der Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO IMA-VO 2011, mit der die Anforderungen an die Messgeräte bestimmt wurden, hat die zuständige Regulierungsbehörde E-Control nun auch die DAVID-VO beschlossen, womit die Anforderungen an die Datenübermittlung von Netzbetreiber zu Lieferant und die Verbrauchsinformationen an die Endkunden festgelegt werden.
Massive Kritik blieb ungehört
Obwohl Datenschützer, Mietervertreter und die Arbeiterkammer dagegen Sturm gelaufen sind und selbst Energieexperten weitgehende Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Unterfangens geäußert haben, wurden nun also alle rechtlichen Weichen gestellt, um die alternativlose Umstellung der alten Stromzähler auf elektronische Messgeräte umsetzen zu können. Auch der österreichische Datenschutzrat hat den DAVID-Entwurf – vergeblich – massiv kritisiert und bemängelt, die datenschutzrechtlichen Vorgaben seien nicht ausreichend erfüllt.
Dennoch sollen also bis 2019 95 % der alter Stromzähler gegen Smart Meter ausgetauscht sein. Eine Möglichkeit, die Umrüstung auf die neuen Zähler abzulehnen – wie von zahlreichen Kritikern gefordert – hat der Gesetzgeber seinen Bürgerinnen und Bürger nicht gewährt. Die im 15-Minuten-Takt erfassten Verbrauchsdaten geben dann tiefen Einblick in die Gewohnheiten der Bewohner. Mit ein wenig Sachkenntnis kann aus den Energieverbrauchsdaten eines Haushalts nicht nur abgelesen werden, ob eine Wohnung bewohnt ist, sondern auch, wie viele Personen dort wohnen, wann sie zu Hause sind und welche Geräte sie nutzen.
Mit etwas mehr Sachkenntnis sind entsprechend mehr Details aus den Verbrauchsprofilen ablesbar, wie beispielsweise eine Untersuchung an der FH Münster ergeben hat. Zu ihrer eigenen Überraschung konnten die Forscher nicht nur den Betrieb verschiedener elektrischer Geräte (Kühlschrank, Wasserkocher, Kaffeevollautomat, Durchlauferhitzer (Warmwasser), Toaster, Mikrowelle, Elektrogrill, Waschmaschine, TV-Gerät, Leuchtmittel (Glühlampe oder stromsparend), Herd) erfolgreich verifizieren.
Es war ihnen sogar möglich, das eingeschaltete TV-Programm bzw. den abgespielten Film zu zu erkennen (DaPriM-Report, S. 3). Durch Auswertung der Fernsehprogramme, die zu einem Zeitpunkt ausgestrahlt werden, sei es auch nachträglich möglich, festzustellen, auf welchen Sender ein TV-Gerät eingestellt war.
Starke Nachfrage nach den Daten zu erwarten
Dass so aussagekräftiges Datenmaterial Begehrlichkeiten wecken wird, liegt auf der Hand.
So hat Christian Leichtfried von IBM Österreich laut einem futurezone-Bericht erst kürzlich erzählt, Google schmiede Pläne, Strom kostenlos anzubieten, wenn User im Gegenzug Zugriff auf ihre Stromverbrauchsdaten gewähren. Die Daten wolle Google dann weiterverkaufen.
Wie weit der Datenhunger Dritter gehen kann, zeigt sich an einem aktuellen Beispiel aus Australien, wo Stromanbieter ihren Kunden die Zustimmung zur Weitergabe der Daten an Dritte abnötigen. Die Verbrauchsdaten werden dabei auch an ein US-Unternehmen weitergegeben, wo mit persönlichen Daten von Konsumenten bekanntlich recht locker umgegangen wird. Das Nachrichtenportal TheAge, das im Zuge einer Serie über Datenschutzfragen darüber berichtet hat, stellt dabei fest, unter The-Age-Lesern herrsche ein durchgehendes Unbehagen in Bezug auf Smart Meter.
Wesentlicher Eingriff in das Freiheitsgefühl und Privatsphäre
Walter Peissl vom Institut für Technikfolgenabschätzung warnte anlässlich des #DNP12-Kongresses, Smart Metering stelle quasi einen Angriff auf die letzte Bastion der Privatsphäre, nämlich das eigene Heim, dar. Schon allein aus der gegebenen Kontrollmöglichkeit ergebe sich ein wesentlicher Eingriff in das Freiheitsgefühl. "Und wo soll ich mich noch frei fühlen, wenn nicht in meiner eigenen Wohnung", resümierte Peissl1.
Diese Frage beantwortet der Gesetzgeber freilich nicht. Er regelt lediglich, in welcher Form die Netzbetreiber ihre Kunden über deren Energieverbrauch informieren müssen. Die Kunden sollen ihre Verbrauchsdaten (mit eintägiger Verzögerung) im Internet abrufen können, und sollen zudem "repräsentative Vergleichswerte angeboten" bekommen. Auch eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation in elektronischer Form soll zur Verfügung gestellt werden. Dieser Vorgang soll die Konsumenten angeblich zum Stromsparen bewegen.
Ob sich diese Theorie bewahrheiten wird, oder ob sich nicht eher private und behördliche Datensammler an den zusätzlichen Informationen über unser Privatleben erfreuen werden, wird die nahe Zukunft weisen. Zu rechnen ist jedenfalls mit neuen Tarifmodellen, bei denen der Strom wohl just dann am teuersten ist, wenn wir zu Hause sind und ihn daher brauchen. [unwatched]
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Bild: © Andreas Morlok / pixelio.de
- 1. etwa ab Minute 21 des Mitschnitts


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