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Vorratsdatenspeicherung: (Nichts) Neues aus Wien und Brüssel

Verfassungsklage Unterstützungsberg

Letzten Donnerstag hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Beratungen seiner Herbst-Session aufgenommen – sie wird von 20. September bis 13. Oktober andauern. Auf dem Programm steht auch die Befassung mit den Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Österreich.

Die 14 österreichischen Verfassungsrichterinnen und -richter werden vorerst nur darüber entscheiden, ob sie die Beschwerden überhaupt als zulässig ansehen oder ob sie die Klagen als ungerechtfertigt ablehnen:

Seit 1. April 2012 wird penibel aufgezeichnet, wer wann mit wem und von welchem Standort aus telefoniert, Mails oder SMS austauscht und wer sich ins Internet einloggt. Die Daten stehen dann den Behörden sechs Monate auf Abruf zur Verfügung. Im Juni hatte Rechtsanwalt Ewald Scheucher im Namen von mehr als 11.000 Österreicherinnen und Österreichern eine Beschwerde gegen diese umstrittene Überwachungsmaßnahme eingebracht, die vorgeblich der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Straftaten dient. Auch die Kärntner Landesregierung hat eine ähnlich Klage eingereicht.

Aus Sicht der 11.139 KlägerInnen, die sich der Initiative des AK Vorrat und des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser angeschlossen haben, widerspricht die verdachtsunabhängige Protokollierung des Kommunikationsverhaltens aller BürgerInnen dem Grundrecht auf Datenschutz und verletzt zudem Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta.

In Wien prüft VfGH vorerst die Zulässigkeit der Verfassungsklage

Geht es nach der österreichischen Bundesregierung, die bereits eine Stellungnahme zu dieser Klage abgegeben hat, soll der Verfassungsgerichtshof die Klage abweisen, wie Anwalt Scheucher jüngst beim #DNP12 berichtete. Denn die Antragsteller seien von der Überwachungsmaßnahme nicht direkt betroffen sondern würden nur die Auswirkungen spüren. Das reicht nach Ansicht der Regierung nicht, um damit zum Verfassungsgerichtshof gehen zu dürfen.

Nach Scheuchers Einschätzung enthält die Stellungnahme der Regierung aber keine Argumente, deren Beantwortung nicht in der Klagsschrift vorweggenommen worden wäre. Er hofft daher weiterhin, dass das Gericht die Klage annimmt. Für den Anwalt wäre der größtmögliche Erfolg erreicht, wenn der VfGH die Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweist. Dort sollte die Frage, ob die VDS mit den Grundrechten vereinbar ist oder nicht ein für alle Mal und auf europäischer Ebene beantwortet werden.

In Brüssel verfolgt die Europäische Kommission eine erfolgreiche Hinhaltetaktik

Auf europäischer Ebene liegt das Thema derzeit allerdings auf Eis, denn die Europäische Kommission hat beschlossen, die überfällige Überarbeitung der viel kritisierten Richtlinie, die der österreichischen Regelung zugrunde liegt, aufzuschieben. Einen konkreten Zeitplan zur weiteren Vorgangsweise gibt es nicht (unwatched berichtete). Das Vorgehen der Kommission überrascht nicht sehr, denn sie hat massive Probleme, die invasive Maßnahme zu rechtfertigen und sie hat es in all den Jahren seit Verabschiedung der Richtlinie (2006) keinen belastbaren Beweis dafür erbringen können, dass die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist.

In Österreich haben sich im Vorjahr mehr als 106.000 BürgerInnen im Rahmen einer Bürgerinitiative dafür ausgesprochen, dass sich die österreichische Regierung auf EU-Ebene für die Aufhebung der VDS-Richtlinie einsetzt. Die Initiative hat im Nationalrat bisher nicht einmal zehn Minuten Beachtung gefunden, die zuständigen Ministerinnen Mikl-Leitner und Karl (beide ÖVP) haben die Forderung nicht einmal zur Kenntnis genommen.

Auch Sozialdemokraten setzen sich nicht für Abschaffung der VDS ein

In Brüssel hat indes der EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer (SPÖ) die Kommission aufgefordert, die angekündigte Überarbeitung der VDS-Richtlinie nicht weiter zu verzögern. Die Ankündigung von Kommissarin Malmström, die Richtlinie erst gemeinsam mit der "Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation" überarbeiten zu wollen, hält Weidenholzer wohl zu Recht für eine unzulässige Verzögerungstaktik.

Für eine Abschaffung der Richtlinie macht sich der Abgeordnete aber auch nicht stark. Eine gänzliche Abschaffung sei unwahrscheinlich, so Weidenholzer. Es gehe vor allem darum, den Anwendungsbereich einzuschränken und die "Speicherdauer radikal [zu] verkürzen", nämlich auf sechs Monate (!).

Die VDS-Richtlinie stellt in ihrer jetzigen Form den Mitgliedsstaaten allerdings jetzt schon eine Speicherdauer für die Vorratsdaten von 6 bis 24 Monaten frei. Sechs Monate Speicherdauer vorzugeben, wäre also keine "radikale Verkürzung", sondern lediglich eine Festschreibung des bisherigen unteren Rahmens.

Initiativen Richtung Abschaffung der VDS auf europäischer Ebene sind demnach auch von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion (S&D) im EU-Parlament nicht zu erwarten. Die konservative EVP-Fraktion will ohnehin unbedingt daran festhalten und die S&D-Fraktion hat auch schon 2006 mehrheitlich pro VDS gestimmt – wie beispielsweise auch Hannes Swoboda, ehemaliger Wiener Wohnbaustadtrat (SPÖ) und heutiger Vorsitzender der S&D-Fraktion im EU-Parlament.

Den besorgten Bürgern und Bürgerinnen bleibt also vor allem die Hoffnung auf Verfassungsgericht und EuGH. [unwatched]

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Bild: AK Vorrat