Bundesrat: Keine Adressauskünfte zu Werbezwecken [Update]
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In der Diskussion um die Neufassung des Meldegesetzes – wonach Adressdaten an Werbetreibende, Adresshändler und Auskunfteien verkauft werden dürften – ist der Deutsche Bundesrat heute einstimmig einem sächsischen Antrag gefolgt.
Mit diesem Beschluss sollen Adressauskünfte zu Zwecken der Direktwerbung und des Adresshandels von den Meldebehörden an die Wirtschaft nur dann erteilt werden dürfen, wenn der betroffene Einwohner in die Übermittlung gerade für diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt hat. Hat er dies nicht, ist eine Übermittlung unzulässig. Damit soll der Datenschutz im Vergleich zur jetzigen Rechtslage erheblich verbessert werden.
Gleichzeitig wurde auch eine Bußgeldregelung beschlossen, die der missbräuchlichen Verwendung von Daten zu Zwecken der Direktwerbung oder des Adresshandels Einhalt gebieten soll.
Der sächsische Innenminister Markus Ulbig zeigte sich über den Beschluss erfreut, dies sei ein guter Tag für den Datenschutz. Der Staat habe eine besondere Verantwortung in Bezug auf den Schutz der persönlichen Daten seiner Bürgerinnen und Bürger. Mit dem heutigen Beschluss sei der Datenschutz "an dieser sensiblen Stelle gestärkt" worden, so Ulbig.
Im nächsten Schritt soll sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen.
Update: Unklar scheint aber noch zu sein, ob die Zustimmung allein bei der Meldebehörde erteilt werden solll oder ob auch Unternehmen sie einholen dürfen, so dass sich Werbewirtschaft und Adresshandel die Einverständniserklärungen wieder einmal über das Kleingedruckte besorgen könnten. [unwatched / sachsen.de]
Kurz-URL zu diesem Beitrag: http://unurl.org/iVs
Bild: Freistaat Sachsen


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