Verwaiste Werke: Bücher und Filme sollen bald online sein
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Viele Werke verstauben in Archiven, weil die Rechteinhaber nicht bekannt sind. Doch nach einem Kompromiss zwischen EU-Abgeordneten und dem Ministerrat sollen "verwaiste Werke" künftig online zur Verfügung gestellt werden dürfen. Am Donnerstag hat das Europaparlament der neuen Richtlinie zur digitalen Veröffentlichung verwaister Werke für nicht-kommerzielle Zwecke zugestimmt. Vielen geht der Beschluss aber nicht weit genug.
Schutz vor teuren Klagen
Der Kompromissvorschlag, auf den sich Vertreter von Rat und Parlament im Juni diesen Jahres geeinigt hatten, soll die Nutzung von Werken vereinfachen, deren Urheber nicht aufzufinden sind. Ein Werk würde demnach als verwaist gelten, wenn eine "sorgfältige Suche nach dem Urheber" ergebnislos bleibt. In diesem Fall darf es künftig digitalisiert und der Bevölkerung EU-weit zugänglich gemacht werden.
Um das Problem zu verdeutlichen, wies die polnische Sozialdemokratin Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, deren Bericht zum Thema im März vom Justizausschuss angenommen wurde, darauf hin, dass die Archive mancher öffentlicher Einrichtungen zu 70 % aus verwaisten Werken bestehen, die einfach vergessen werden.
Sollten die Rechteinhaber jedoch später Einspruch erheben, müssen sie für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden. Der Vorschlag soll aber öffentliche Institutionen wie Fernseh- oder Rundfunkanstalten gleichzeitig vor hohen Regressforderungen schützen.
Grüne: Entwurf nicht ausreichend
Bei einem Treffen am 10. Juli wurde der Vorschlag von allen Fraktionen, außer den Grünen, unterstützt. Ihr Sprecher, Christian Engström aus Schweden, bat darum, noch einmal gründlich über diese Entscheidung nachzudenken. Das finanzielle Risiko, das man auf sich nehmen müsse, um ein vermeintlich verwaistes Werk zu veröffentlichen, sei immer noch zu groß. "Dieser Entwurf wird unserem gemeinsamen Kulturerbe nicht helfen", so Engström.
Der Kompromissvorschlag weise zwar eine Reihe von Verbesserungen gegenüber der jetzigen Situation auf, sei aber insgesamt eine verpasste Chance; auch die nachgebesserte Version enthalte immer noch weitaus zu viele Auflagen, erklärte etwa die österreichische Abgeordnete Eva Lichtenberger gegenüber dem ORF.
Insbesondere die geforderte "sorgfältigen Suche nach dem Urheber" steht im Kreuzfeuer der Kritik. Die Bestimmung lasse zu viel Interpretationsspielraum und schaffe damit erst wieder Rechtsunsicherheit, heißt es. Auch das ursprünglich vorgesehene Verbot einer kommerziellen Verwertung der verwaisten Werke rief Kritiker auf den Plan. Dies verhindere auch Kooperationen von öffentlichen Einrichtungen mit wirtschaftlichen Kooperationspartnern, bemängelte beispielsweise Netzpolitik.
Die Richtlinie wurde am Donnerstag schließlich mit großer Mehrheit beschlossen. 531 Abgeordnete stimmten dafür, 11 dagegen, 65 vor allem Abgeordnete der Grünen Fraktion enthielten sich.
Dabei sei es in letzter Minute offenbar noch zu einigen Verbesserungen gekommen. Insbesondere dürfen in bestimmten Fällen nun doch Einnahmen erzielt werden, etwa in Museumsshops, sofern die Einnahmen für die Suche und Digitalisierung verwendet werden, wie das Europaparlament am Donnerstag mitteilte.
Was kommt als nächstes?
Nachdem das Europäische Parlament den Antrag angenommen hat, muss auch noch der Ministerrat zustimmen, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann. Wie viel die Richtlinie in ihrer gegenwärtigen Form beitragen wird, das Dilemma der multimedialen Informationsgesellschaft zu lösen, ist dennoch fraglich, meint Erich Möchel auf FM4. Für Netzpolitik verstärkt sich hingegen der positive Eindruck, dass die EU den Mitgliedsstaaten hier eine Tür zur substantiellen Minderung des Problems verwaister Werke eröffnet hat. [unwatched / europarl.europa.eu]
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Videoclip zur EP-Sitzung: Verwaiste Werke (vom 12.9.2012)
Bild: © Paul-Georg Meister / pixelio.de


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