Nationalrat begrüßt EU-Pläne zur Forcierung von eSignaturen
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Am Dienstag hat sich der EU-Unterausschuss des Österreichischen Nationalrats mit Fragen der elektronischen Signatur beschäftigt. Die EU-Kommission will die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen und Identifizierungen forcieren und schlägt daher gemeinsame Rechtsvorschriften und die verpflichtende gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten notifizierten Systeme vor.
Der Vorschlag wird von Bürgerrechtlern und auch einigen Mitgliedsstaaten kritisiert, wo noch keine elektronischen Ausweise existieren und e-Identifikationssysteme kaum bis gar nicht vorankommen (unwatched berichtete). Von Österreich wird der Verordnungsvorschlag grundsätzlich begrüßt, in einzelnen Punkten wird noch Adaptierungsbedarf gesehen. Konkrete Verhandlungen auf EU-Ebene sollen im September starten, Staatssekretär Ostermayer rechnet mit einem zumindest zweijährigen Diskussionsprozess.
Die Abgeordneten fassten einige Bedenken gegen den Verordnungsvorschlag in einer offiziellen Mitteilung an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat zusammen. Sie drängen etwa darauf, die Anzahl der Formate an elektronischen Signaturen und Siegeln überschaubar zu halten, und heben die Bedeutung des Datenschutzes hervor. Zudem weisen sie darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag zahlreiche Ermächtigungen an die Europäische Kommission enthält, delegierte Rechtsakte zu erlassen, ein Umstand, der von allen Fraktionen hinterfragt wurde.
Die Abgeordneten werteten es generell als bedenklich, dass die Europäische Kommission, auch in anderen Bereichen, immer weitreichendere Befugnisse erhält, und auf Basis von Richtlinien und Verordnungen ohne Einbindung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments Details festlegen kann.
Zum aktuellen Vorschlag der EU-Kommission äußerten sich FPÖ und Grüne außerdem kritisch darüber, dass eine automatische gegenseitige Anerkennung aller "elektronischen Vertrauensdienste", die in einzelnen Mitgliedstaaten verwendet werden, vorgesehen ist. Bruno Rossmann (G) erklärte, es sei ein aus Sicherheitsgründen nicht haltbarer Zustand, dass jegliches Sicherheitsniveau anerkannt werden müsse. Seiner Ansicht nach wird der Entwurf der EU-Kommission auch dem Konsumentenschutz nicht in allen Belangen gerecht.
Als positiv verzeichnen die Abgeordneten das Bemühen, die grenzüberschreitende Nutzung von Online-Diensten zu erleichtern und dadurch Bürokratie und Verwaltungsaufwand abzubauen. Für SPÖ-Abgeordnete Christine Muttonen ist es dabei die größte Herausforderung, ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten, ohne die Nutzung solcher Dienste einzuschränken.
Die Gefahr, dass in einigen Ländern unsichere Systeme zugelassen werden, sah Staatssekretär Ostermayer nicht; in der Verordnung seien ohnehin Mindeststandards und eine öffentliche Aufsicht vorgeschrieben.
Zur Kritik an der Zunahme delegierter Rechtsakte merkte Ostermayer an, diese wären sinnvoll, wenn es um die Festlegung "technischer Feinheiten" gehe, die einer dynamischen Veränderung unterliegen. Es wäre wenig sinnvoll, jedes Jahr die Verordnung selbst zu ändern, meinte er. Der Staatssekretär sicherte den Abgeordneten jedoch zu, dieser Frage besonders Augenmerk zu schenken.
Der von SPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachte Antrag auf Mitteilung an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat wurde vom EU-Unterausschuss einstimmig angenommen. Der Unterausschuss ersuchte außerdem das zuständige österreichische Regierungsmitglied, diese Mitteilung auch bei den jeweiligen Verhandlungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen.
Laut einem Informationspapier des Bundeskanzleramts soll mit der neuen Verordnung kein Zwang zur Einführung bestimmter Mittel oder Methoden der elektronischen Identität (eID) statuiert, sondern nur die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von eIDs festgelegt werden. Der Vorschlag enthalte Grundsätze für die gegenseitige Anerkennung und Mindestharmonisierung. Kritiker, wie die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights, befürchten allerdings, dass die Mitgliedsstaaten über vorgesehene Anreizsysteme letztendlich doch zur flächendeckenden Einführung von elektronischen Signaturen und Identitäten gedrängt werden sollen (unwatched berichtete).
Hinterfragt werden vom Bundeskanzleramt aber die vorgeschlagenen Regelungen zur elektronischen Langzeitarchivierung sowie Regelungen zur Website-Authentifizierung, da die Internet-Browser weitestgehend nicht europäischen Ursprungs sein sollen. [unwatched / parlament.gv.at]
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Bild: © Parlamentsdirektion/Christoph Haderer


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