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Haften Eltern für Filesharing ihrer Kinder?

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Im November 2012 wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zum wahrscheinlich ersten Mal darüber entscheiden, ob Eltern für das illegale Filesharing ihrer Kinder haften müssen. Anlass ist der Fall eines 13-jährigen Jungen, auf dessen Rechner Filesharing-Clients und über 1.000 Musikdateien sichergestellt wurden.

Die fünfköpfige Familie hatte 2007 eine Abmahnung von vier großen Musiklabels erhalten und war zur Zahlung von 2.380 Euro Abmahnkosten und 3.000 Euro Schadensersatz aufgefordert worden. Zuvor hatten die Behörden im Rahmen eines Strafverfahrens ihr Haus durchsucht und den Rechner des Sohnes beschlagnahmt, inklusive der installierten Filesharing-Clients Morpheus und Bearshare sowie 1.147 Musikdateien. Der Sohn war geständig und die Eltern verfassten eine Unterlassungserklärung.

Die auferlegten Zahlungsforderungen wollten sie allerdings nicht begleichen, denn sie hätten ihre Aufsichtspflicht in ausreichendem Maße wahrgenommen. Der Vater habe den Rechner des Sohnes monatlich kontrolliert und zudem eine Kinderschutz-Software installiert. Die habe der Sohn wohl eigenständig und unbemerkt umgangen. Bei den Kontrollen wäre von den illegalen Filesharing-Aktivitäten des 13-jährigen jedoch nichts aufgefallen.

Das Landesgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln urteilten entgegen der Erklärung der beiden Erziehungsberechtigten, denn die Sicherungsprogramme seien nicht korrekt installiert und die Icons der Tauschsoftware auf dem Desktop des beschlagnahmten Rechners deutlich sichtbar gewesen. Der Streit wird nun in der dritten Instanz ein Fall für den BGH. [unwatched/golem]

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Bild: © 110stefan / pixelio.de