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Bruce Willis und die Urheberrechte

Wem gehört eigentlich heruntergeladene Musik, wenn man stirbt?

Eigentlich war es nur eine Ente, als es hieß, der Schauspieler Bruce Willis wolle eine Klage gegen Apple anstrengen, um seiner Tochter die über iTunes erworbene Musiksammlung legal zu vererben. Seine Frau Emma Hemming-Willis hat die Gerüchte inzwischen via Twitter dementiert, die US-Presse darüber berichtet. Etwas an dieser Geschichte regt jedoch zum Nachdenken an: Wem gehört heruntergeladene Musik, wenn man stirbt?

Laut eines Artikels des amerikanischen Techlologie-Blogs Venture Beat erwerben Kunden beim Herunterladen im iTunes-Shop nämlich nur eine nicht übertragbare Lizenz zum Anhören und Abspielen der Songs auf verschiedenen Geräten. Es bestünde zwar kein Kopierschutz, aber wenn die Lizenz nicht übertragbar ist, dürften bei iTunes erworbene Stücke demnach weder weitergegeben noch vererbt werden. Die bei Apple erworbene Musik könne höchstens, so Venture Beat, auf andere Datenträger kopiert und dann illegal weitergegeben werden.

Für all diejenigen, die sich an der elterlichen Platten- oder CD-Sammlung erfreut haben, klingt das natürlich schmerzhaft. Das würde ja bedeuten, dass keine legale Weitergabe der angesammelten Kulturgüter an die eigenen Kinder möglich ist. Von Seiten der Rechteinhaber wird zudem immer wieder argumentiert, dass man Urheberrechte an Musik genauso vererben können sollte wie die Rechte auf Gemälde oder Gebäude. Warum sollte das dann nicht auch für diejenigen gelten, die Rechte zum Anhören der Musik legal erworben haben?

Die ganze Sache mit den iTunes, den Lizenzen und Bruce Willis ist uns ein wenig spanisch vorgekommen, darum haben wir uns selbst durch die Nutzungsbedingungen von Apple durchgearbeitet. Zumindest für Österreich konnten wir darin nichts finden, wofür sich die ganze Aufregung lohnen würde:

"Sie dürfen eine Audio-Playliste bis zu sieben Mal brennen. Sie dürfen die Audio-CD, auf die Sie Ihre iTunes Produkte gebrannt haben, genauso nutzen wie Sie eine aus einem normalen Einzelhandelsgeschäft erworbene Audio-CD entsprechend dem österreichischen Urheberrechtsgesetz nutzen dürfen", heißt es dort.

Nach dem österreichischen Urheberrechtsgesetz dürfen legal erworbene Audio-CDs durchaus an Verwandte oder Freunde weitergegeben werden. Ähnliches gilt höchstwahrscheinlich auch für Musik in aktuelleren Speicherformaten, wenn nicht, wäre das äußerst bedauernswert.

Das Medium an sich ist schließlich aussagekräftig für seine Epoche: Was die Beatles auf Vinyl oder Bon Jovi auf CD darstellen, wird eines Tages vielleicht für gegenwärtig erfolgreiche Bands im iTune-Format gelten. [unwatched]

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Foto: APA/EPA/John G. Mabanglo