Südkorea: Gericht erklärt Klarnamen-Zwang für verfassungswidrig
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Seit 2007 können sich Internet-Nutzer in Südkorea per Gesetz nur dann in Webportale mit mehr als 100 000 Aufrufen pro Tag einloggen, wenn sie sich zuvor mit ihrem realen Namen und ihrer Einwohnernummer registriert haben. Diesen Klarnamen-Zwang hat das Südkoreanische Verfassungsgericht jetzt für verfassungswidrig erklärt, da er gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt.
Auch die Wirkung des sogenannten Internet-Realnamen-Systems wurde in Frage gestellt. Ursprünglich als Mittel gegen Cyber-Mobbing, Belästigung oder Verleumdungen eingeführt, wurde das Gesetz schon bei seiner Einführung von Seiten verschiedener Datenschützer kritisiert. Letztes Jahr war es zudem zu einem echten Datenskandal gekommen, als Hacker etwa 35 Millionen Datensätze von Nate, einem der beliebtesten Internetportale des Landes, gestohlen hatten (unwatched berichtete).
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Nachteile des Gesetzes die Vorteile klar überwiegen und der Klarnamen-Zwang den Diebstahl von sensiblen Informationen wahrscheinlicher mache. Auf den Weg gebracht wurde das Verfahren durch die Verfassungsbeschwerde eines Medienunternehmens und einer Gruppe von Südkoreanern, die ihre Grundrechte verletzt sahen. [unwatched / DerStandard]
Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/iHl
Bild: © Julien Christ / pixelio.de


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