Filesharing: BGH bestätigt grundsätzlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber
Verfasst von kty am 10. August 2012 - 13:40
Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Internetprovider Rechteinhabern Namen und Anschrift des Nutzers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diese ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück in eine Online-Tauschbörse eingestellt wurde.
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