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Berlin: Gesetzesentwurf soll Videoüberwachung bei Demonstrationen erlauben

Überwachungskamera

Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin die verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demonstrationen im Juli 2010, wegen des ungerechtfertigten Eingriffs in die Grundrechte der Demonstranten, für rechtswidrig erklärt hatte, hat die Berliner Landesregierung nun einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung bilden soll.

So soll die Polizei künftig die Erlaubnis erhalten „Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen sowie ihrem Umfeld“ zu erstellen. Dies gelte jedoch nur für Versammlungen und Demonstrationen ab einer gewissen Größe gelten, sprich wenn der Aufmarsch derart unübersichtlich ist, dass ansonsten kein ordnungsgemäßer Polizeieinsatz möglich wäre.

Gemäß den Informationen des Berliner Senats dürften die Aufnahmen nicht gespeichert werden. Auch müssten die Kameras an einem erhöhten Standort angebracht und auf den Weitwinkelmodus eingestellt werden, so dass die Identifizierung der gefilmten Personen verhindert wird. Dementsprechend wird auch das Heranzoomen an einzelne Demonstranten verboten. [unwatched / berlin.de]

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Bild: © Günther Richter / pixelio.de