Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erst nach den Wahlen
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In einem Interview mit der FAZ letzte Woche sagte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innenpolitik, dass die Richtlinie über die Vorratsspeicherung erst zusammen mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation im nächsten Jahr überarbeitet werden soll. Damit hat sie aber offenbar nicht 2013 gemeint, sondern eher irgendwann in den nächsten Jahren.
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass die Vorlage der neuen Richtlinie für das nächste Jahr gar nicht geplant sei, im Gegenteil fehle es bisher an einem genauen Zeitplan. Es könne auch sein, dass die Überarbeitung erst bis 2014 oder 2015 erfolge. Im Juni 2014 ist allerdings die nächste Europawahl, die Kommission wird sich in dieser Legislaturperiode also kaum mehr mit der Vorratsdatenspeicherung befassen.
Bis zur Überarbeitung oder dem Urteil des EuGH darüber, ob die Speicherung mit den Grundrechten überhaupt vereinbar ist, wird Deutschland die Richtlinie wahrscheinlich auch nicht umsetzen.
Derweil wurde in Österreich eine Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Initiatoren der von rund 11.150 BürgerInnen unterstützten Verfassungsbeschwerde waren der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und Albert Steinhauser, Justizsprecher bei den Grünen. [unwatched/netzpolitik]
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Bild: unwatched


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