Sieg der Musikindustrie: Irisches Gericht erlaubt Netzsperren durch „Three Strikes“-Methode
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Der Streit um die Einführung der Three-Strikes-Maßnahme zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Irland geht in die nächste Runde. Nachdem der irische Datenschutzbeauftragte das System der so genannten „abgestuften Erwiderung“, das auf einer außergerichtlichen Einigung zwischen Eircom, dem größten ISP des Landes, und IRMA, dem Verband der irischen Musikindustrie, basierte, für unrechtmäßig erklärt und den sofortigen Stopp der Maßnahme gefordert hatte, arbeitet die Musikindustrie nun an einer erneuten Einführung der Three-Strikes-Methode.
Dazu hatte sich IRMA, die unter anderem die „Big Four“ genannten Labels EMI, Sony, Universal und Warner vertritt, an das irische Handelsgericht gewandt und vorgebracht, dass ihre „rechtmäßige“ Übereinkunft mit Eircom durch das Urteil des Datenschutzbeauftragten unterbunden werde. Und tatsächlich entschied das Gericht Ende Juni, dass die Entscheidung des irischen Datenschutzbeauftragten, die Three-Strikes-Methode zu untersagen, aufgehoben werden soll, da der Datenschützer seine Entscheidung nicht ausreichend begründet habe. Zwar hätte der Datenschutzbeauftragte von Datenschutzbedenken gesprochen, doch gehe aus seiner Mitteilung nicht deutlich hervor, inwiefern die Identifizierung und Bestrafung von Urheberrechtsverletzern den Datenschutz beeinträchtige.
Nun stehen der irischen Musikindustrie also alle Türen offen, um erneut ein Three-Strikes-Regime aufzubauen und Netzsperren in Irland voranzutreiben. Zunächst soll der alte Partner Eircom wieder Jagd auf Urheberrechtsverletzer machen, doch man wolle möglichst bald auch weitere Provider für den Kampf gegen Filesharer und Co. gewinnen.
Hintergrund
Ihren Anfang nahm das System der abgestuften Erwiderung in Irland als es im Februar 2009 zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Eircom, dem größten ISP des Landes, und IRMA (Irish Recorded Music Industry), dem Verband der irischen Musikindustrie kam. Hatte IRMA den Provider zunächst noch verklagt, um die Installation eines Filtersystems für P2P-Filesharing zu erzwingen, einigte man sich schließlich darauf, dass Eircom ein „freiwilliges“ Three-Strikes-System einführen und die Internetverbindungen jener Nutzer, die des Filesharings verdächtigt werden, nach zwei Verwarnungen trennen solle.
Eine entsprechende Rechtsgrundlage für das Vorgehen von Eircom gab es nicht. Weiters gelang es IRMA nicht auch weitere ISPs zur Adaption des Systems zu bewegen. Die ISPs UPC und Vodafone blieben standhaft und brachten IRMA gar vor den Obersten Gerichtshof, welcher zugunsten der ISPs entschied und sein Urteil damit rechtfertigte, dass ISPs zwar verpflichtet seien, rechtswidrige Inhalte aus dem Internet zu entfernen, jegliche Maßnahmen, die darüber hinaus gehen, seien jedoch nach irischem Recht nicht vorgesehen.
Im Juni 2011 kündigte der oberste Datenschützer Irlands auf eine Beschwerde hin an, die Rechtmäßigkeit des Three-Strikes-Regimes überprüfen zu wollen und entschied nach einer ausführlichen Untersuchung, dass die Maßnahme augenblicklich zu stoppen sei. Zuvor waren rund 300 irische Internetnutzer aufgrund eines vermeintlich technischen Fehlers bei der Zeitumstellung der Server zu Unrecht des Verstoßes gegen Urheberrechtsgesetze beschuldigt worden. [unwatched / TorrentFreak]
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Bild: © 110stefan / pixelio.de


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