EuGH: Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nach einem Grundsatzurteil generell weiterverkauft werden. Das gilt nicht nur für Kopien auf CD und DVD, sondern auch dann, wenn Kunden die Software für diese Computerprogramme im Internet von der Herstellerseite herunterladen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-128/11) entschieden.
Ein Entwickler könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dabei sei es aber unzulässig, dass ein Kunde die Software für den Weiterverkauf aufspalte und teilweise weiterverkaufe. Das Urteil bedeutet für den amerikanischen Softwareentwickler Oracle eine Niederlage vor Gericht.
Der Konzern hatte im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen das Münchner Unternehmen UsedSoft verklagt, das mit "gebrauchten" Softwarelizenzen unter anderem von Oracle handelt. Oracle sah seine Urheberrechte verletzt. Mit dieser Praxis hatte UsedSoft auch andere Hersteller wie etwa Microsoft verärgert. Die Entwickler fürchten den Verlust von Kunden und sinkende Einnahmen durch den Gebrauchthandel.
Nach Ansicht der Richter erschöpft sich das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien mit dem Erstverkauf. Stelle ein Konzern seinem Kunden eine Kopie zur Verfügung und erlaube ihm über einen Lizenzvertrag das unbefristete Nutzungsrecht dieser Kopie, so erlischt sein Recht auf ausschließliche Verbreitung. "Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen", schreiben die Richter. Dem Weiterverkauf der Kopie könne er sich dann nicht mehr widersetzen. Das gelte auch für verbesserte und aktualisierte Fassungen – weil sie Bestandteil der Kopie seien.
BITKOM-Chef Bernhard Rohleder begrüßt die rasche Urteilsfindung des EuGH, zeigt sich gleichzeitig jedoch besorgt, dass „sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind“, so Rohleder.
Gegen das Urteil kann Oracle keine Rechtsmittel mehr einlegen, da der EuGH die höchste Instanz ist. Der konkrete Fall wird nun an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen, der entscheiden muss. Bis es soweit ist, empfiehlt BITKOM bei einer Weitergabe von Software die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zu prüfen. So etwa :
- welche Nutzungsrechte genau übertragen werden sollen
- welche Nutzungsbedingungen laut Lizenzvertrag und anderen Übertragungsvereinbarungen einzuhalten sind
Zudem solle man sicherstellen, dass
- eine Abstimmung mit den jeweiligen Rechteinhabern stattgefunden hat
- alle Kopien der veräußerten Software gelöscht werden
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Bild: Silver Spoon


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