Es ist vorbei: ACTA wurde zu Grabe getragen!
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Die monatelangen Bemühungen und der unerbittliche Einsatz der ACTA-Gegner haben sich bezahlt gemacht, denn heute wurde wahr, was vor einem halben Jahr noch niemand für möglich gehalten hätte: ACTA ist tot!
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten heute in einer Plenarsitzung über ACTA ab und erteilten dem höchst umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen dabei eine deutliche Abfuhr (478 dagegen, 39 dafür, 165 Enthaltungen). Somit kann das multilaterale Abkommen in der EU – zumindest in seiner gegenwärtigen Form - nicht in Kraft treten.
Dass es so kommen würde, hat sich in den vergangenen Monat immer mehr abgezeichnet. Waren anfangs nur die Fraktionen der Linken und Grünen gegen das Abkommen, konnten nach und nach auch große Teile der sozialdemokratischen und liberalen Fraktionen von den Gefahren, die von ACTA ausgehen, überzeugt werden. Dies führte auch dazu, dass sich im Vorfeld der Plenarsitzung bereits die fünf zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments in ihren jeweiligen Abstimmungen gegen ACTA entschieden.
Einzig die Konservativen halten weiterhin an ACTA fest. So haben die Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP) in den vergangenen Wochen nichts unversucht gelassen, um eine Verschiebung der Abstimmung – im Sinne des Europäischen Handelskommissars Karel de Gucht – zu erwirken. Selbst wenige Minuten vor der finalen Abstimmung haben sie versucht, diese ausfallen zu lassen, hatten angesichts der zahlreich anwesenden ACTA-Gegner jedoch keine Chance. Ihr Ziel war es, das Votum hinauszuzögern, bis ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches die Kommission um die Klärung der Rechtsmäßigkeit ACTAs ersucht hatte, vorliegt. Auf diese Weise hätten die Kommission und die Konservativen Zeit gewonnen, um ihre Überzeugungsarbeit zu intensivieren und die ACTA-Gegner unter den Abgeordneten noch einmal umzustimmen.
Auch bei der gestrigen Debatte im EU-Parlament versuchten die ACTA-Befürworter, allen voran Kommissar de Gucht und Christofer Fjellner (EVP) das Parlament von einer Verschiebung der Abstimmung zu überzeugen. So argumentierte de Gucht, dass ein effektiver Schutz des geistigen Eigentums von großer Bedeutung für Millionen Menschen sei, die in der Kreativindustrie tätig sind. Auch stelle ACTA keinen Angriff auf die Bürgerrechte dar, sondern einen Schutz eben dieser, versuchte de Gucht den größten Kritikpunkt an ACTA aus dem Weg zu räumen. Weiters brachte er erneut zum Ausdruck, dass er bedauere, dass sich das Parlament offensichtlich entschieden habe, das Urteil des EuGH nicht abzuwarten.
Unterstützung erhielt de Gucht dabei vor allem von dem konservativen Abgeordneten Christofer Fjellner, der erneut auf die Bedeutung des Abkommens hinwies und die Teilnehmer der Debatte fragte, wovor sie sich denn so fürchten würden, dass sie das Urteil des EuGH nicht abwarten wollen. Im Gegenzug richteten sich mehrere Abgeordnete an Fjellner und wollten wissen, wovor denn sich die EVP fürchte und weshalb sie die Abstimmung unter allen Umständen zu verhindern versuche. Anstatt immer neue Ausreden zu finden, etwa dass rechtliche Fragen noch nicht geklärt seien, sollen die Konservativen doch einfach zugeben, dass sie ACTA unbedingt und auch gegen den Willen der Bürger umsetzen wollen, forderten die Abgeordneten. Was die Prüfung ACTAs durch den EuGH betreffe, so sei festzuhalten, dass ACTA eine politische Frage sei und keine rechtliche. Daher müsse auch das EU-Parlament über das Abkommen entscheiden und nicht irgendein Gericht, erklärte Bernd Lange (S&D).
Als ACTA-Gegner trat neben Abgeordneten, wie Bernd Lange und Jan Philipp Albrecht (Grüne), allen voran David Martin (S&D) – seines Zeichens ACTA-Berichterstatter im federführenden Handelsausschuss – auf. Martin erklärte, dass er selbst ein Verfechter des Schutzes geistiger Eigentumsrechte sei, dass der ACTA-Text jedoch viel zu schwammig und vage formuliert sei und daher sehr viel Schaden anrichten könne. So sei etwa der Begriff der „kommerziellen Nutzung“ nicht klar definiert und lasse daher Raum für Interpretationsmöglichkeiten, eine klare Abgrenzung zur privaten Nutzung sei nicht vorhanden. Zudem kritisierte Martin, dass ACTA zu einer Kriminalisierung einzelner Bürger führen und die Strafverfolgung auf Internetprovider abwälzen und somit privatisieren, würde. Auch wenn der Schutz der Urheberrechte wichtig sei, so seien die Bürgerrechte und bürgerlichen Freiheiten in jedem Fall höher gestellt, so Martin.
Mit dieser Einstellung konnten sich David Martin und die übrigen ACTA-Gegner nun also durchsetzen, so dass das Abkommen nun tatsächlich ad acta gelegt wurde. Doch wie geht es weiter? Dass sich die ACTA-Befürworter einfach geschlagen geben, ist kaum vorstellbar. Zumindest das Ergebnis der Prüfung des Abkommens durch den EuGH dürfte noch einmal für Schlagzeilen sorgen.
Und auch ohne ACTA gibt es noch zahlreiche Gesetze und Projekte, die die Bürgerrechte im Namen des Urheberrechtsschutzes gefährden. Insbesondere die IPRED-Richtlinie sollte dabei im Auge behalten werden. [unwatched]
Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/i48
Bild: Rama


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