Gewerkschaft kritisiert drohende Verschlechterungen im Arbeitnehmerdatenschutz
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Der in der Novelle des Datenschutzgesetzes (DSG) geplante "Wegfall der Melde- und Genehmigungspflicht von Datenanwendungen in Konzernen an die Datenschutzkommission ist ein gravierender Einschnitt in die Arbeit betrieblicher Interessenvertretungen. Es ist ein eklatanter Rückschritt, wenn von einer unabhängigen Behörde nicht mehr kontrolliert wird, ob für geplante Systeme eine Betriebsvereinbarung vorliegt", kritisiert die Bundesgeschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) Dwora Stein.
Kritisch angemerkt wird auch, dass künftig in konzernweiten Kontaktdatenbanken auch freie DienstnehmerInnen, VolontärInnen und FerialpraktikantInnen inbegriffen sein sollen. "Diese Gruppe dürfe keinesfalls dazu angehalten werden, ihre Termine, Qualifikationen oder gar ihre Leistungsbeurteilungen für alle Konzernteile oder sogar auch noch für Beratungsunternehmen offen zu legen", so die Datenschutzexpertin der GPA-djp Clara Fritsch.
Außerdem sei es fraglich, ob bei der geplanten konzernweiten Termindatenbank die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Zweckmäßigkeit und der Datensparsamkeit eingehalten werden. Jedenfalls unzulässig sei in Augen der GPA-djp, private Telefon- und Faxnummern als Standardanwendungen zu definieren.
"Die vorliegende Novelle entspricht nicht den bisherigen Standards von ArbeitnehmerInne-Datenschutzes und bedarf dringend noch Veränderungen", so Stein abschließend.
[unwatched / GPA-djp]
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Bild: © Rainer Sturm / pixelio.de


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