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Vorratsdaten: Deutsche Mobilfunker speichern illegal Standortdaten

Call Center Agent

Anfang September 2011 hatte der deutsche AK Vorrat aufgedeckt, dass in Deutschland offenbar fast alle Telekommunikationsanbieter die Speicherung von Verbindungs- und Bewegungsdaten auf Vorrat weitergeführt haben, obwohl die Vorratsdatenspeicherung bereits im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden war. Daraufhin beschlossen die Bürgerrechtler vom AK Vorrat, gegen die mutmaßlich illegale Praxis vorgehen und bei der Bundesnetzagentur Anzeige gegen sechs Telekom-Anbieter – namentlich BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefónica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 – zu erstatten.

Eine erstmals veröffentlichte Erhebung der deutschen Bundesnetzagentur aus dem Vorjahr bestätigt nun die Vorwürfe des AK Vorrat. So protokollieren die Mobilfunkanbieter weiterhin, in welche Funkzelle sich die Mobiltelefone der Bürger eingewählt haben, sprich wo sich die Personen befinden.

Dabei ist Vodafone mit einer Speicherdauer von 210 Tagen Spitzenreiter, was die rechtswidrige Datenspeicherung betrifft. The Phonehouse Telecom speichere 120 Tage, Drillisch/SIMply 92 Tage, E-Plus 80 Tage und die Deutsche Telekom 30 Tage. Bloß der Anbieter EWETEL verzichte auf die vorrätige Speicherung der Standortdaten.

Ihre Vorgehensweise rechtfertigte die Deutsche Telekom gegenüber dem AK Vorrat etwa damit, dass das Unternehmen die Bewegungsprotokolle „zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen“ benötige. Gemäß der Bundesnetzagentur ist eine Speicherung des Aufenthaltsorts jedoch nur dann zulässig, wenn der genutzte Tarif standortabhängig ist.

Zudem werde auch langfristig gespeichert wer wann von wem angerufen wurde, obwohl diese eingehenden Verbindungen keinerlei Kosten verursachen und daher für Abrechnungen irrelevant sind. Und auch bei ausgehenden Verbindungen werde trotz oftmals vorhandener Flatrate festgehalten, wer mit wem kommuniziert hat. Auch hier speichere Vodafone mit einer Speicherdauer von 210 Tagen am längsten, dicht gefolgt von EWETEL mit 180 Tagen, The Phonehouse Telecom mit 120 Tagen, Drillisch/SIMply mit 92 sowie E-Plus mit 80 und die Telekom mit 30 Tagen.

Die Bundesnetzagentur habe gegenüber M-Net inzwischen die „Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb ihres Netzes, bei denen auch kein anderer Serviceprovider beteiligt ist“, beanstandet. Und auch bei netzinternen „abgehenden kostenfreien sowie pauschal abgegoltenen Verbindungen“ seien „Verkehrsdaten nicht abrechnungsrelevant“ und daher „unverzüglich zu löschen“.

Angesichts der rechtswidrigen Praktiken deutscher Mobilfunkanbieter und der Anzeige des AK Vorrat werde die Bundesnetzagentur nun einen Leitfaden erstellen, der erstmals festlegen soll, wann und wie lange Mobilfunker Kommunikationsdaten speichern dürfen.

Abschließend rät der AK Vorrat allen Handynutzern, „die Übersicht der Speicherdauer aller Anbieter einzusehen und zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln“. Wer rechtsschutzversichert ist, könne seinen Anbieter zudem auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen. [unwatched / AK Vorrat]

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Bild: © Angela Parszyk / pixelio.de