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Zensurmontag – diesmal: Wie Twitter- und Facebook-Kommentare ihr Leben zerstören können

 Stop! hier endet die freie Welt!

In regelmäßigen Abständen geben wir einen kurzen Überblick über aktuelle Fälle der Zensur und dem damit verbundenen Kampf für die Meinungs- und Pressefreiheit. In dieser Ausgabe widmen wir uns ausschließlich einigen aktuellen Fällen, in denen öffentliche Kommentare in sozialen Netzwerken und Mikroblogging-Plattformen, wie Facebook und Twitter, zu teils jahrelangen Haftstrafen geführt haben.
Diesmal mit dabei: Yemen, China, Kuwait und Bahrain.

So sorgte im Jemen Anfang Juni der Fall des Journalisten Majed Karoot für Aufregung. Karoot wurde in einem Musterverfahren aufgrund von unliebsamen Facebook-Kommentaren zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich soll der junge Journalist eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 YR (Jemen-Rial, rund 730 Euro) entrichten.

Karoot hatte im vergangenen Jahr auf seinem Facebook-Account kritische Kommentare über Mohammed Al-Karfoshi, den Leiter der Telekommunikationsgesellschaft im Gouvernement Al-Baida, und dessen Stellvertreter, Kamal Al-Najar, veröffentlicht, woraufhin diese Klage eingereicht hatten.

Der jemenitische Journalistenverband (YJS – Yemeni Journalists' Syndicate) kritisierte die Entscheidung des Gerichts Karoot zu verurteilen und bezeichnete das Urteil als „Bedrohung für die Presse- und Meinungsfreiheit“. Journalisten würden der Justiz nicht mehr trauen, erklärte der Verband und kündigte an das Urteil rechtlich überprüfen zu lassen.

Auch der Fall des chinesischen Zeitungsredakteurs Yu Chen zeigt, welche Auswirkungen Online-Kommentare haben können. Dem investigativen Journalisten und Redakteur des Southern Metropolitan Newspaper wurde nämlich ein Kommentar, den er über das chinesische Twitter-Pendant Weibo veröffentlicht hatte, zum Verhängnis, insbesondere da Yu die Meldung versehentlich über den offiziellen Account der Zeitung anstelle seines privaten Accounts veröffentlicht hatte.

Konkret hatte Yu einem anderen Weibo-Nutzer geantwortet, der fragte, ob der chinesische Verteidigungsminister der kommunistischen Partei dienen sollte, oder doch lieber der ganzen Nation. Doch offensichtlich fand Yus Antwort keinen Anklang bei der chinesischen Obrigkeit, so dass der Journalist zunächst suspendiert und anschließend entlassen wurde. Die Original-Meldung sowie Yus Antwort wurden zudem innerhalb kürzester Zeit gelöscht.

Die Internationale Föderation der Journalisten (IFJ) verurteilte wie mit Yu umgegangen wurde und kritisierte, dass Personen immer häufiger für das Erstellen und Weiterleiten von Nachrichten bestraft werden. Dabei werde nicht ausgeführt, gegen welches Recht die Beschuldigten verstoßen haben sollen. Letztendlich könne China keine wahre Freiheit genießen, solange Personen bestraft und verurteilt werden, bloß weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben, so die IFJ.

Mit Kuwait ist nun ein weiterer Golfstaat in unserem heutigen Special zur Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken vertreten. Hier wurde Hamad Al-Naqi, ein Anhänger der schiitischen Strömung des Islam, unter anderem der Gefährdung der Staatssicherheit durch die Beleidigung des Propheten Mohammed und der sunnitischen Herrscher von Saudi Arabien und Bahrain schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Al-Naqi soll entsprechend beleidigende Meldungen auf Twitter veröffentlicht haben, was der 26-Jährige stets bestritt – er behauptete, dass sein Twitter-Account gehackt worden sei. Doch selbst wenn Al-Naqi die Meldungen veröffentlicht hätte, hätte er sich bloß der „falschen Meinung“ schuldig gemacht, erklärte sein Anwalt. Inwiefern sein Mandant die Staatssicherheit gefährdet und die Höchststrafe von zehn Jahren verdient haben soll, sei ihm unklar. Man glaube jedoch, dass es der Regierung darum gegangen sei, ein Exempel zu statuieren und mögliche Unruhen und Proteste der schiitischen Minderheit, ähnlich jenen in Saudi Arabien und Bahrain, im Vorhinein im Keim zu ersticken.

Unerfreuliches gibt es unterdessen auch aus Bahrain zu berichten. Nachdem wir in der vergangenen Ausgabe des Zensurmontags berichtet hatten, dass der Vorsitzende des Bahrain Center for Human Rights, Nabeel Rajab, der sich wegen „Beleidigung der Obrigkeit“ und „Organisierens illegaler Proteste“ in Haft befand, auf Kaution freigelassen wurde, ist nun erneut in Haft.

Dem prominenten Bürger- und Menschenrechtsaktivisten wird vorgeworfen, auf Twitter kritische Meldungen über das bahrainische Herrschaftssystem veröffentlicht zu haben. So soll Rajab die Einwohner eines vorwiegend von Sunniten bewohnten Ortes aufgrund ihrer guten Beziehungen zur Herrscherfamilie beleidigt haben. Dies ist bereits das fünfte Verfahren seit Mai, das gegen den Aktivisten eingeleitet wurde. Rajab ist überzeugt, dass er verfolgt wird, „weil er sein Recht wahrnimmt die Menschenrechte, welche in der bahrainischen Verfassung verankert sind, zu schützen“. [unwatched]

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Bild: © Gerd Altmann / pixelio.de