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Urheberrecht: Oberster Gerichtshof unterbricht Musterverfahren – EuGH soll über Verantwortlichkeit von UPC entscheiden

Copyright-Kontrolle

In dem von österreichischen und deutschen Filmproduzenten mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) eingeleiteten Musterprozess gegen den österreichischen Internet-Provider UPC hat der Oberste Gerichtshof (OGH) das Verfahren nun unterbrochen:

Das österreichische Höchstgericht ersucht den Europäischen Gerichtshof, das höchste Gericht der EU, um Auslegung der relevanten EU-rechtlichen Bestimmungen. Der EuGH soll beantworten, ob Internetprovider wie UPC eine Verantwortung tragen, wenn sie mit ihren Diensten Zugang zu gewerbsmäßigen und illegalen Plattformen wie kino.to ermöglichen, obwohl sie darüber informiert sind, welche massiven und gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen auf einem solchen Portal stattfindet.

Erst wenn der EuGH seine Vorabentscheidung getroffen hat, wird das Verfahren vor dem OGH weitergeführt und in der Sache entschieden werden, teilt der VAP mit.

Der Verein hofft, dass der EuGH die Verantwortung von Providern erkennen wird. Ferdinand Morawetz, Präsident des VAP, sieht "eine zentrale Frage der Verantwortlichkeit im Internet noch ungeklärt" und fordert die Internetprovider auf, auch jetzt schon "gemeinsam mit der Kreativwirtschaft für ein sicheres Internet und einen stabilen Marktplatz zusammen zu arbeiten."

Im Vorfeld der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den EuGH in dieser Sache anzurufen, hatte das Handelsgericht Wien im Mai 2011 den Ansprüchen der Filmwirtschaft gegen UPC Recht gegeben und UPC verpflichtet, seinen Kunden den Zugang zur Streaming-Plattform kino.to nicht mehr zu ermöglichen. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte im November 2011 die Ansprüche der klagenden Filmproduzenten.

Kino.to wurde zudem im Juni 2011 von der deutschen Generalstaatsanwaltschaft vom Netz genommen. Inzwischen wurden bereits fünf Mitwirkende von kino.to wegen massiver Urheberrechtsverletzungen rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte und Betreiber von kino.to wurde kürzlich ebenfalls verurteilt, nämlich zu 4,5 Jahren Haft.

Eine offizielle Mitteilung des Obersten Gerichtshofs in dieser Sache liegt bislang noch nicht vor. Sobald sich das Gericht öffentlich zu diesem Fall äußerst, werden wir berichten. So stay tuned! [unwatched / apa]

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Bild: Xander