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Vorratsdatenspeicherung: 11.139 ÖsterreicherInnen klagen

Der AK Vorrat und Albert Steinhauser übergeben die Verfassungsklage.

Am heutigen Freitag war es soweit: Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und dem Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser initiierte Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Vier Schubkarren waren dabei nötig, um die Vollmachten der 11.139 MitklägerInnen, die Dutzende Ordner füllen, zu transportieren. Die große Zahl der Unterstützer und Unterstützerinnen ist ein starkes Zeichen – auch an die Politik, erklärt Albert Steinhauser. Es sei schön, dass ein Bewusstsein für die Grundrechte aller BürgerInnen in Österreich entsteht.

Bereits seit dem 1. April 2012 wird gespeichert, wer, wann, wo und mit wem telefoniert, SMS oder E-Mail schreibt. Demnach geht für den Staat von jedem Bürger und jeder Bürgerin eine potenzielle Terrorgefahr aus, denn betroffen sind von dieser Praxis alle. Für den AK Vorrat stellt die Vorratsdatenspeicherung somit einen unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen sowie den Verlust der Unschuldsvermutung und der Meinungs- und Informationsfreiheit dar.

Dabei sei die Vorratsdatenspeicherung gar nicht dafür geeignet, die behaupteten Ermittlungserfolge gegen Verbrechen und Terror zu erzielen, erklärt Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der die Verfassungsklage juristisch vertritt. Und „selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung den angegebenen Zweck erfüllte, gibt es schonendere Mittel, um diesen Zweck zu erreichen“, so Scheucher. Die möglichen Vorteile der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stünden in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Betroffenen und Gesellschaft.

Nun liegt es am Verfassungsgerichtshof, die Sorgen und Bedenken der ÖsterreicherInnen ernst zu nehmen und ihre Rechte zu stärken. [unwatched / Die Grünen]

Die Vollmachten der Mitkläger wurden in vier Schubkarren transportiert

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Bild: Andreas Demmelbauer