D: Ermittler fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Trickbetrug
![]()
Einsatz der Vorratsdatenspeicherung gegen Betrüger, die sich des berühmten „Enkeltricks“ bedienen. Dies fordern Staatsanwaltschaften und die Polizei des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg, wie aus einer Stellungnahme des baden-württembergischen Innenministeriums hervorgeht, das wiederum auf einen Antrag einiger Abgeordneten der SPD-Fraktion geantwortet hatte.
So wollten die SPD-Abgeordneten unter anderem wissen,
- wie viele Betrugsfälle, bei denen der „Enkeltrick“ zum Einsatz kam, in den vergangenen zehn Jahren in Baden-Württemberg registriert wurden und wie hoch der entstandene Schaden war,
- wie hoch die Aufklärungsquote in den genannten Fällen war
- und ob den Behörden ausreichende Ermittlungsinstrumente zur Verfolgung der Betrüger zur Verfügung stehen, sowie welche präventiven Maßnahmen bestehen und ob diese künftig ausgebaut werden sollen.
In der Stellungnahme des baden-württembergischen Innenministers, Reinhold Gall (SPD), heißt es nun, dass in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr 276 Fälle des Enkeltrickbetrugs mit einem Gesamtschaden von rund 430.000 Euro registriert wurden. In einem Drittel der Fälle sei es den Behörden gelungen, die Täter zu überführen. Doch die Arbeit der Ermittler werde durch die Tatsache, dass die Täter Teil krimineller Organisationsstrukturen sind, welche vorwiegend von Osteuropa aus gesteuert werden, und dabei regelmäßig wechselnde Mobiltelefone nutzen, erschwert. Ob die Betrügerbanden überführt werden können, hänge jedoch davon ab, ob die Telekommunikation zwischen Tätern und Opfern sowie weiteren Tatbeteiligten nachvollzogen werden könne. „Dies betrifft einerseits die inhaltliche Überwachung von Gesprächen. Andererseits geht es um die Feststellung von Verbindungsdaten, die [...] in der Vergangenheit angefallen sind“, heißt es in der Stellungnahme. Und genau hier kommt nun die Vorratsdatenspeicherung in Spiel.
Denn seit die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben wurde, hätten die Behörden mit dem Problem zu kämpfen, dass die notwendigen Daten, etwa Rufnummern eingehender Anrufe, von Telekommunikationsunternehmen nicht mehr gespeichert werden, oder die interne Speicherfrist der Unternehmen zum Zeitpunkt der Ermittlungen bereits abgelaufen ist und die Daten gelöscht wurden. „Vor diesem Hintergrund weisen die Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen des Landes darauf hin, dass zur Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten gerade in dem angefragten Kriminalitätsbereich eine rechtliche Verpflichtung zur Speicherung von Verbindungsdaten, die in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung steht, erforderlich ist,“ so Gall in der Stellungnahme. Dabei stellt der Innenminister gleichzeitig auch fest, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht sämtliche Ermittlungsprobleme lösen könne. Der Umstand, dass die Täter aus dem Ausland agieren und häufig wechselnde Prepaid-Telefone nutzen, werde die Ermittlungen wohl auch weiterhin erschweren.
Fun Fact: Betrachtet man die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für Baden-Württemberg, welche das Innenministerium in seiner Stellungnahme zitiert, so zeigt sich, dass die Aufklärungsquote in Fällen des Enkeltrickbetrugs in den Jahren 2010 und 2011 (ohne die Vorratsdatenspeicherung) mit 28 bzw. 33,3 % deutlich höher war als in den Jahren 2008 (9,2 % bei 65 registrierten Fällen) und 2009 (17,5 % bei 143 registrierten Fällen), als den Behörden die Vorratsdatenspeicherung noch als Ermittlungswerkzeug zur Verfügung stand. [unwatched]
Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/hAK
Bild: gegenVDS.at


Neueste Kommentare
vor 4 Tage 11 Stunden
vor 4 Tage 12 Stunden
vor 4 Tage 14 Stunden
vor 4 Tage 15 Stunden
vor 3 Wochen 2 Tage
vor 4 Wochen 4 Tage
vor 4 Wochen 4 Tage
vor 8 Wochen 15 Stunden
vor 8 Wochen 4 Tage
vor 9 Wochen 6 Tage