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Neue Verordnung zu Smart Meter: Kritiker äußern weiterhin Bedenken

Stromzähler

Eine am Dienstag erlassene Verordnung des Wirtschaftsministeriums regelt die Rahmenbedingungen für die flächendeckende Einführung von Smart Metern. Die umstrittene Technologie der intelligenten Stromzähler soll bis Ende 2019 in 95 % aller österreichischen Haushalte zu finden sein.

Mit der Verordnung für intelligente Messgeräte reagiert Österreich auf eine entsprechende EU-Vorgabe, wonach bis 2020 europaweit mindestens 80 % aller Haushalte mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden müssen1. Dabei hat sich Österreich einen Stufenplan zurechtgelegt, bei dem die Netzbetreiber zunächst einen Einführungsgrad von 10 % bis Ende 2015 und 70 % bis Ende 2017 verpflichtend erreichen müssen. Bis Ende 2019 sollen es mindestens 95 % der rund 5,7 Millionen Zähler sein. Bisher wurden knapp 200.000 Zähler auf Smart Meter umgerüstet.

Die Verordnung wurde in Abstimmung mit dem Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer erlassen, so dass sich dieser dafür eingesetzt habe, „dass die Sorgen der Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Datenschutz, Kosten und Tarifdschungel ernst genommen werden“. So seien „die Geräte und ihre Kommunikation nach dem anerkanntem Stand der Technik zu verschlüsseln und gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten abzusichern. Es gelten hier die Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Details zu technischen Anforderungen sowie Datenauslesung und Weitergabe von Smart Meters legt die Regulierungsbehörde E-Control fest“, heißt es in einer Pressemitteilung der zuständigen Ministerien.

Flankierende gesetzliche Regelungen sollen zudem sicherstellen, dass „der Netzbetreiber für seinen Gebrauch nur anonymisierte aggregierte Verbrauchsdaten auslesen darf, die zur Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebs erforderlich sind“. Eine Übermittlung von Verbrauchsdaten durch den Netzbetreiber an den Verbraucher oder Stromlieferanten darf nur erfolgen, sofern eine freiwillige Zustimmung des Kunden vorliegt oder die Daten der Erfüllung von Stromlieferverträgen dienen.

Was das Ablesen der Verbraucherwerte betrifft, so sollen diese einmal monatlich an den Energielieferanten übermittelt werden, während die dem Kunden selbst bereits am nächsten Tag zur Verfügung stehen. Die geplante Auslesung von Viertelstundenwerten werde von der Zustimmung des Kunden bzw. einem entsprechenden Vertrag abhängen. Sollte der Kunde einer Datenweitergabe zustimmen, so müsse ihn der Stromversorger darüber informieren, wer welche Daten zu welchem Zweck erhält, andernfalls drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

Industrie zeigt sich zufrieden

Der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) begrüßt die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und pocht auf einen möglichst raschen und flächendeckenden Roll-out der Technologie. Auch eine „objektive“ Auseinandersetzung mit der Einführung von Smart Meter wird hier gefordert, denn bisher würden Gegner der intelligenten Stromzähler mit einer bewusst vereinfachten Darstellung „Ängste schüren“, heißt es angesichts der Nutzerbedenken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit.

Unterdessen sieht sich die Energie AG, die in Oberösterreich bereits rund 100.000 intelligente Stromzähler montiert hat, in ihren Bemühungen um Smart Meter bestätigt, man sieht sich als Vorreiter bei der Modernisierung des Stromnetzes. So freut sich Leo Windtner, Generaldirektor der Energie AG, dass es mit der neuen Verordnung nun endlich eine rechtliche Grundlage für Smart-Metering-Systeme gibt. Die Datenschutzbedenken der Kunden werden bei der Energie AG auch etwas ernster genommen. Sicherheit habe die höchste Priorität, was auch die Prüfung der Systeme durch die Datenschutzkommission, sowie die entsprechenden Sicherheitszertifizierungen nach ISO belegen würden, heißt es in einer Aussendung.

Arbeiterkammer weiterhin kritisch

Weniger begeistert vom zwangsweisen Austausch der Stromzähler zeigt sich hingegen die österreichische Arbeiterkammer (AK). Diese fordert eine rasche Umsetzung der von Verbraucherschutzminister Hundstorfer angekündigten „flankierenden Maßnahmen“ zum Schutz der Konsumenten. Der Datenschutz müssen in jedem Fall sichergestellt werden, so die AK.

Bedenken hat die AK auch hinsichtlich der Etappenziele, die für 2015 und 2017 vorgegeben wurden. Die würden zu einer überhasteten Einführung der Technologie führen, was unter anderem zu überhöhten Systempreisen führen kann, warnt die Arbeiterkammer.

Und auch die österreichische Mietervereinigung zeigt sich wenig begeistert von der verpflichtenden Einführung der Smart Meter. Sie hatte zuvor Bedenken hinsichtlich der Kosten, des Datenschutzes sowie der Datensicherheit geäußert und eine Petition gegen die „Zwangszähler“ gestartet, bei der sie bisher rund 4.000 Unterschriften sammeln konnte.

Zwar zeigt sich Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung, erfreut darüber, dass einige der von der Mietervereinigung aufgezeigten Probleme in der neuen Verordnung berücksichtigt wurden. „Unerfreulich ist aber, dass die geforderte Wahlfreiheit der KundInnen auf der Strecke geblieben ist. So wird aus einem Recht der VerbraucherInnen, eine Förderung der Zählerindustrie“, kritisiert Niedermühlbichler in einer Aussendung.

Erstaunt zeigt sich der Präsident der Mietervereinigung darüber, dass die Verordnung vor der Novellierung des entsprechenden Gesetzes (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – ElWOG) erlassen wurde. Somit sei die Einführungsverordnung als verfassungswidrig zu erachten, da die Datenschutzaspekte im ElWOG geregelt werden müssten, was gegenwärtig nicht geschehen sei, erklärt Niedermühlbichler. [unwatched / apa-ots / AK / FEEI / MVÖ]

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Foto: © Andreas Morlok / pixelio.de

  • 1. In vielen europäischen Ländern ist die von der EU vorgeschriebene Einführung von Smart-Metern schon in vollem Gange. In Schweden sind bereits fast 100 % aller Stromzähler auf Smart-Meter umgestellt. In Norwegen sollen alle Zähler bis 2016 umgestellt sein. In Italien wurde die flächendeckende Auslieferung im Vorjahr abgeschlossen, Frankreich plant einen Roll-out von mindestens 95 Prozent bis 2018, Spanien von 100 Prozent bis 2018. Großbritannien will ebenfalls nahezu 100 Prozent bis Ende 2019 erreichen.
     
    In Deutschland gibt es hingen keine allgemeine Smart-Meter-Pflicht – einzig bei Neubauten und bei Totalsanierungen müssen sie installiert werden. In den Niederlanden wurde der Einsatz der Smart Meter aus Datenschutzgründen von der Zustimmung jedes einzelnen Kunden abhängig gemacht. Die Zahl der Auslesungen des Stromverbrauchs wurde –- ganz anders als in Österreich – auf wenige Male im Jahr beschränkt.