Gelöscht! – Das endgültige Aus für ELENA
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Nachdem der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, im Dezember 2011 gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Datenbankhauptschlüssel des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gelöscht hatte, vermeldet der Datenschützer nun, dass auch die Daten endgültig gelöscht wurden.
Hatte die Löschung des Datenbankhauptschlüssels bloß die Entschlüsselung der bisher erfassten Daten von 35 Millionen Arbeitnehmern unmöglich gemacht, was einer juristischen Löschung entspricht, seien die Daten nun auch physikalisch und somit unwiederbringlich gelöscht. „Zu diesem Zweck wurden Verfahren entwickelt, die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse entsprechen, um die Daten sowohl bei der Zentralen Speicherstelle als auch bei der Registratur Fachverfahren sicher zu löschen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten.
Für Unmut sorgt unterdessen das „Optimierte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS), ein neues Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. „OMS soll offensichtlich am Ende Teile der zuvor im Rahmen des ELENA-Systems gekippten Ziele neu (und hoffentlich 'besser') umsetzen", heißt es im Blog des deutschen AK Vorrat.
Hintergrund
Der Elektronische Entgeltnachweis wurde Anfang 2010 eingeführt. Dabei wurden Arbeitgeber verpflichtet, die Daten ihrer Angestellten Monat für Monat an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu senden. Nur wenige Monate nach der Einführung ELENAs reichte der AK Vorrat in Zusammenarbeit mit dem FoeBuD eine Verfassungsklage gegen dieses Verfahren ein.
Nachdem die Bundesregierung im November 2010 die Testphase für die Arbeitnehmerdatenbank zunächst um zwei Jahre verlängert hatte, kündigte sie im Juli 2011 plötzlich an, das Projekt alsbald einstellen zu wollen. Im September verabschiedete das Bundeskabinett schließlich einen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Einstellung des ELENA-Projekts, wonach das ELENA-Gesetz vollständig aufgehoben und die alte Rechtslage wiederhergestellt werden sollte. [unwatched / BfDI]
Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/gPG
Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de


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