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Klage mit! Gegen die Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsklage.at

In Anbetracht des bevorstehenden Inkrafttretens der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten haben der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser eine gemeinsame Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof angekündigt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich dieser Beschwerde anzuschließen.

Mit Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung (VDS) am 1.4.2012 werden ohne jeglichen Verdacht Daten von jedem Telefonat gespeichert und damit aufgezeichnet, wer von wo wann wen anruft. Dasselbe gilt für jede SMS oder E-Mail, die geschrieben wird und die IP-Adresse, die den Nutzer eindeutig im Internet identifiziert. Die auf Vorrat gespeicherten Daten geben umfassenden Einblick in die sozialen Verbindungen und Netzwerke von Einzelpersonen und Gruppen und eignen sich hervorragend zur Erstellung detaillierter Bewegungsprofile. Kritiker sehen darin einen schweren Eingriff in die Grundrechte, der nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist.

Mit dem Inkrafttreten der VDS am 1. April besteht für Betroffene – also alle Einwohner Österreichs, die einen Telefon- oder Internet-Anschluss auf ihren Namen angemeldet haben – die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der AK Vorrat und Albert Steinhauser nun angekündigt, genau das zu tun.

Die Beschwerde richtet sich gegen den unmittelbaren Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen in Österreich. "Schon allein die Tatsache, dass gespeichert wird, mit wem ich kommuniziere, gefährdet meine Grundrechte," erklärt Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, der die juristische Ausarbeitung der Beschwerde übernommen hat.

"Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Menschen, die in Österreich per Telefon, Mobiltelefon und Internet kommunizieren," meint Andreas Krisch vom AKVorrat, deshalb werde die Beschwerde als Sammelbeschwerde geführt.

Wer sich der Verfassungsbeschwerde anschließen möchte, braucht nur eine entsprechende Vollmacht auf der Webseite verfassungsklage.at auszufüllen, zu unterschreiben und an den AK Vorrat zu schicken. "Auf diesem Weg kann jedeR Einzelne dem Verfassungsgerichtshof zeigen, dass dieses Thema wichtig ist," so Krisch weiter. Die Klage kann ab sofort unterstützt werden. Für die MitklägerInnen bestehen keine Risiken; die Kosten werden vom AK Vorrat getragen.

Die Verfassungsbeschwerde ist ein weiterer Baustein in einer Reihe von Aktionen, die gegen die Vorratsdatenspeicherung gesetzt werden. Am Samstag, den 31. März, wird in fünf Landeshauptstädten (Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg, Wien) die Privatsphäre in einem Trauerzug verabschiedet (Details bei gegenvds.at). Auf zeichnemit.at läuft weiterhin die erfolgreiche BürgerInneninitiative zur Abschaffung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, die schon über 81.000 UnterstützerInnen gefunden hat. [unwatched/AK Vorrat]

Kurz-URL zu diesem Beitrag: http://unurl.org/gB9

Kommentare

#1 Bin sofort dabei!

Bin sofort dabei!

Habe die Verfügung bereits unterzeichnet und kuvertiert! Heute Nachmittag landet sie dann auch gleich in der Post!