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Vorratsdatenspeicherung: Juristen raten zu neuen Kommunikationsstrategien

Smartphone
Foto: Alton

Wie manch einer unter Umständen mitbekommen haben dürfte, tritt diesen Sonntag, den 1. April, die Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Kraft. Dabei werden die persönlichen Daten der Bürger, entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, ohne jeglichen Verdacht gespeichert. Somit lässt sich etwa feststellen, wer wann wen angerufen oder per E-Mail bzw. SMS kontaktiert hat. Folglich ist es auch ohne große Mühen möglich von den gesammelten Daten persönliche oder geschäftliche Beziehungen abzuleiten oder anhand der ebenfalls gespeicherten Standortinformationen Bewegungsprofile der einzelnen Bürger zu erstellen. Unschwer zu erkennen also, dass die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Recht auf Privatsphäre darstellt.

Besonders heikel ist die Speicherung der Telekommunikationsdaten, wenn es sich um Personen handelt, die berufsbedingt Geheimnisse tragen müssen, etwa Ärzte, Notare oder Rechtsanwälte. Zwar ist man sich einig, dass die Ermittler das Berufsgeheimnis dieser Gruppen beachten müssten, doch von der Datensammlung ausgenommen werden die Geheimnisträger dennoch nicht.

„De facto ist somit die elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Mandanten nicht mehr geschützt und wird somit ein fundamentales rechtsstaatliches Grundrecht ausgehöhlt“, erklären die Anwälte der Kanzlei Likar. „Um ihre Berufs- und Schweigepflichten künftig erfüllen zu können, werden Rechtsanwälte (und andere betroffene Berufsgruppen) in heiklen Fällen gut beraten sein, persönliche (Vier-Augen-)Gespräche zu führen, die weitere Kommunikation auf den guten alten Briefverkehr zu beschränken und relevante Dokumente nicht (mehr) elektronisch zu verarbeiten bzw zu verschicken“, heißt es weiter.

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Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/gA5

Kommentare

#1 Mittelalter 2.0

Im Grunde fühlen sich die Anwälte nun also gezwungen zu leben wie im Mittelalter? Und das im 21. Jahrhundert! Danke VDS!