Österreichische Polizei schlampt bei Ermittlungen im Internet
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Bild: @AnonAustria
Im Zusammenhang mit den virtuellen Angriffen der Netzaktivisten von Anonymous Austria (AnonAustria) im letzten Jahr (nachzulesen hier oder hier) werden dank eines im Internet aufgetauchten Ermittlungsakts peinliche Details zur Ermittlungsarbeit der österreichischen Polizei im Medium Internet publik.
Und dieses Dokument – der Ermittlungsakt im Fall Michael R. – lässt nur einen klaren Schluss zu: Dass die österreichische Polizei wenig Kompetenz oder Verständnis für das Internet und seine Funktionsweise besitzt.
Die Wohnung von R. wurde am 26. Januar von Spezialeinheiten der Wiener Polizei durchsucht, jedoch wusste der Informatiker zu dem Zeitpunkt nichts von irgendwelchen Vorwürfen gegen seine Person.
Zumindest die Frage nach den Gründen kann jetzt beantwortet werden, da der zugehörige Ermittlungsakt des Falles jetzt (teilweise) bekannt wurde und interessante Einblicke ermöglicht.
Angefangen hatte alles mit einem Mitglied von AnonymousAustria, das im Oktober 2011 unter dem Pseudonym "The Dude" in einem IRC-Chat (Internet Relay Chat, eine der ältesten Kommunikationsformen des Internets) Aussagen tätigte, die gegen das österreichische Verbotsgesetz verstoßen. Diese Aussagen (genauer: die Chatprotokolle, die diese belegen) waren Indiz und (vorgeblicher) Auslöser für Untersuchungen durch die Polizei.
Da die Beweislage recht dünn war, stieß die Polizei schon am Anfang ihrer Ermittlungen auf unüberwindbare Hürden. Alleine das korrekte Identifizieren einer realen Person mittels eines Chat-Pseudonyms war der Polizei anscheinend nicht möglich, da mit Michael R. ein vollkommen Unschuldiger von den Behörden verdächtigt wurde, "The Dude" zu sein.
Die "Beweise", die die Polizei in dem Akt anführt, sind größtenteils konstruiert und zeigen, dass die Ermittler elementare Konzepte und Begriffe des Internets nicht kennen. So sollte mittels einiger "Tweets" (öffentliche Kurznachrichten auf der Plattform Twitter) von Michael R. bewiesen werden, dass er mit "The Dude" geistiges Gedankengut teilt und somit ein und dieselbe Person sein muss.
Doch der Vorwurf (es ging u.a. um den Tweet "OH: Ich habe alle meine Geräte nach altgermanischen Göttern benannt") war nun einer von vielen Patzern der Ermittler, da dem sehr wichtigen "OH" in dem Tweet keine Beachtung geschenkt wurde. So wurde das "OH" bewusst ignoriert und Michael R. eine nationalistische Gesinnung angedichtet. Doch wer sich mit Abkürzungen auskennt (oder Suchmaschinen benutzt) weiß, dass das "OH" einfach für "overheard", also mitgehört, steht.
Fehler und Lücken dieser Art zogen sich durch die gesamten Ermittlungen gegen Michael R., deshalb verwundert es auch nicht, dass die Vorwürfe nach erfolgter Hausdurchsuchung innerhalb von nur 15 Tagen fallen gelassen wurden.
Zudem werden Stimmen laut, die behaupten, dass die Polizei den Verstoß gegen das Verbotsgesetz durch "The Dude" (es handelte sich um Formulierungen im Chat wie "Für Großösterreich") nur als Vorwand nannte, um eines Anonymous-Mitglieds, welche nie mit ihrer wahren Identität auftreten, habhaft zu werden. So sollten anscheinend über Umwege die Einbrüche auf u.a. Regierungswebsites aufgeklärt werden.
Der grüne Abgeordnete Albert Steinhauser hat eine parlamentarische Anfrage zu 28 Punkten bezüglich der Ermittlungen gegen Michael R. gestellt. Auf diesem Weg will er die Hintergründe der Polizeiarbeit in Erfahrung bringen, denn mit der Einstellung der Ermittlungen wurde klar, dass "... mit Michael R., ein vollkommen unschuldiger Staatsbürger, ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten ist".
Die Details zur parlamentarischen Anfrage sind auf Steinhausers Blog nachlesen.
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Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/gd1


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