Datenschutz-Reform: EU-Datenschutzbeauftragter findet Pläne der EU-Kommission ungenügend
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Foto: EC
Als ungenügend bezeichnet der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), Peter Hustinx, die Pläne der EU-Kommission den Datenschutz grundlegend zu reformieren. Zwar sei das Gesetzespaket ein „Schritt voran für das Recht auf Datenschutz in Europa. Trotzdem sind wir leider noch weit von einem umfassenden Set von Datenschutzregeln auf nationaler und EU-Ebene in allen Politikbereichen der EU entfernt“, so Hustinx in seiner Stellungnahme (pdf).
Kritik findet der oberste Datenschützer der EU unter anderem angesichts der möglichen Ausnahmen für die Datenübermittlung in Drittländer und die Möglichkeit grundlegende Prinzipien und Rechte einzuschränken. Auch seien die geplanten Datenschutzregelungen im Bereich der Strafverfolgung „unannehmbar schwach“. So sei etwa die Rechtssicherheit bezüglich der Weiterverwendung sensibler Daten nicht sichergestellt. Zudem würden schwache Bedingungen für Datenübermittlungen in Drittländer herrschen, während Aufsichtsbehörden weiterhin nur eingeschränkte Befugnisse hätten.
Dennoch begrüßt der Datenschutzbeauftragte die Verordnung als ein in den Mitgliedsstaaten direkt anwendbares Instrument, das viele der Komplexitäten und Unstimmigkeiten, die aus den aktuellen nationalen Umsetzungsgesetzen folgen, beseitigen, sowie die Rechte der Bürger und die Rechenschaftspflicht der für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen stärken werde. Zusätzlich werden auch die Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörden effektiv gestärkt, erklärt Hustinx.
[unwatched / EDSB]
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