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EU-Datenschützer: Googles Datenschutzbestimmungen sind in Europa illegal

Google Firmensitz
Foto: Surka

Geht es nach der Artikel-29-Gruppe, der Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbehörden, darf Google seine neuen Datenschutzbestimmungen in Europa nicht wie angekündigt am 1. März 2012 einführen, da die geänderten Bestimmungen in ihrer jetzigen Form gegen europäisches Recht verstoßen. So kommt die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) nach einer Prüfung der neuen Bestimmungen, im Auftrag der Artikel-29-Gruppe, zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben Googles personenbezogene Informationen seiner Kunden aus unterschiedlichen Diensten zu verknüpfen mit der Datenschutzrichtlinie der EU nicht zu vereinbaren sei.

„Die neue Google-Datenschutzerklärung wirft viele datenschutzrechtliche Fragen auf. [...] Kritisch sehe ich es auch, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet“, erklärt beispielsweise der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar. Daher habe man Google aufgefordert die „angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind“. Unterstützt wird die Forderung der Datenschützer die Umstellung der Datenschutzbestimmungen auszusetzen, auch von Viviane Reding, der Justizkommissarin der EU, doch Google weigert sich bisher einem Aufschub zuzustimmen.

Unterdessen rufen zahlreiche Aktivisten Google-Nutzer auf, den heutigen Schalttag zu nutzen und ihre Web History zu löschen und zu deaktivieren, um die bisher angesammelten Informationen zu entfernen, so dass diese ab morgen nicht zur Bildung eines detaillierten Profils genutzt werden können. Eine bebilderte Anleitung zur Löschung der Web History liefert die Electronic Frontier Foundation.

[unwatched / golem / bfdi]

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