Direkt zum Inhalt

Studie: Vorratsdatenspeicherung hat keine Auswirkung auf Aufklärungsquote

Gib VDS keine Chance!
Bild: CCC

Mittlerweile, so scheint es, kommt Sicherheitsbehörden jedes Verbrechen recht, um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) und ähnlich bedenklicher Maßnahmen zu fordern. Doch hat die vorrätige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Bürger tatsächlich einen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit und die Aufklärungsquote von Verbrechen? Dieser Frage ging das Max Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht im Auftrag des deutschen Bundesjustizministeriums nach. Das Ergebnis der Studie fällt dabei äußerst ernüchternd aus. Eine Notwendigkeit für die vorrätige Datenspeicherung sehen die Forscher nicht.

Da die VDS in Deutschland bereits implementiert, jedoch vom Bundesverfassungsgericht 2009 wieder gekippt worden war, untersuchte man die Zeit vor und während der Umsetzung der EU-Richtlinie. Dabei seien auch Daten aus anderen Ländern, die die VDS umgesetzt hatten, und Interviews mit Ermittlern in die Untersuchung eingeflossen.

Schlussendlich seien die Wissenschaftler zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Aufhebung der VDS nicht auf die Aufklärungsquote ausgewirkt hat. Auch habe man weder feststellen können, dass die Vorratsdatenspeicherung von „essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung“ ist, noch dass ohne die VDS eine Gefahr für die Sicherheit im Land besteht.

Staatssekretär Max Stadler (FDP) sieht die Zweifel des Justizministeriums an der umstrittenen Maßnahme bestätigt. Die Studie zeige deutlich, „dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“. Man werde die Studie nun dem Bundestag und der EU-Kommission vorlegen.

[unwatched / SpOn / Zeit.de]

Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/fyo