Direkt zum Inhalt

Der Staatstrojaner wiehert in Österreich

Spy Silhouette
Foto: Setreset

Wie im Oktober diesen Jahres am Rande der Affäre um den vom Chaos Computer Club analysierten Staatstrojaner bekannt wurde, hat die Herstellerfirma DigiTask eine „ähnliche Software“ auch an Österreich verkauft. Die Beantwortung einer parlamentarische Anfrage der Grünen bringt dazu nun weitere Details ans Licht.

Bereits am 15. Oktober hat der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage (PDF) an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gerichtet. Mit fünfzehn Fragen sollte aufgeklärt werden, ob das österreichische Innenministerium tatsächlich Geschäfte mit DigiTask gemacht hat, welche Produkte gekauft wurden und welche Funktionalität diese aufwiesen. Weiters sollte die Innenministerin Auskunft darüber geben, ob diese Überwachungssoftware im sogenannten Fall „Meischberger / Plech“ – einer derzeit laufenden Korruptionsermittlung – zum Abhören von Skype-Telefonaten zum Einsatz kam.

Die heute auf der Webseite des Parlaments veröffentlichte Anfragebeantwortung der Innenministerin (PDF) ist denkbar kurz ausgefallen. Demnach hat das Innenministerium im Jahr 2007 eine „eigens dafür angepasste Software“ angekauft, die in regelmäßigen Abständen Screenshots übertragen und Tastaturanschläge (Key-Log-Daten) aufzeichnen kann.

Weitere Hinweise darauf, in welchem Verfahren der Trojaner im Jahr 2007 zum Einsatz gekommen sein mag, liefert ein Blog-Eintrag des Abgeordneten Steinhauser. Aus den Gerichtsakten von Mohammed M. (er hat Drohvideos produziert) wisse man, „dass bei ihm so eine Software zur Anwendung gekommen ist“.

Diese Maßnahme sei – so die Anfragebeantwortung der Ministerin – durch die Ratskammer Wien angeordnet und durch den Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums begleitet und kontrolliert worden. Darüber hinaus sei die Rechtsmäßigkeit der Maßnahme in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2009 vollinhaltlich bestätigt worden.

Steinhauser dazu: „Es wurde offensichtlich in Verkennung der technischen Voraussetzungen argumentiert, dass das rechtmässig wäre, weil man ja auch eine Kamera hinhängen könnte, die die Tastaturanschläge aufzeichnet, die man dann auswertet. Hat man aber nicht. Daher wäre die Zulässigkeit nach den tatsächlichen technischen Voraussetzungen und nicht nach einer Fiktion zu beurteilen gewesen.“

Die Kosten für die Anschaffung der Software beliefen sich laut der Innenministerin auf 22.260 Euro.

Der Frage, ob diese Software auch im Rahmen der Ermittlungen gegen die Herren Meischberger und Plech (für beide gilt die Unschuldsvermutung), zum Einsatz gekommen ist, weicht die Innenministerin in der schriftlichen Anfragebeantwortung aus. So wird auf diese Frage (Nummer 11) zwar in der Überschrift Bezug genommen, inhaltlich aber nicht weiter darauf eingegangen.

Einzig ein Verweis auf eine Diskussion im ständigen Unterausschuss des Innenausschusses kommt daher als Antwort auf diese Frage in Betracht. Diskussionen des ständigen Unterausschusses des Innenausschusses sind jedoch vertraulich, da sich dieser Ausschuss mit „Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen“ beschäftigt und die Nachrichtendienste der Polizei kontrolliert.

Weitere Fragen dazu, mit welchen Hilfsmitteln die Skype-Überwachung im Rahmen der Ermittlungen gegen Meischberger / Plech erfolgten, werden von der Innenministerin mit Verweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht beantwortet.

[unwatched]

Kurz-URL zu diesem Beitrag: http://unurl.org/fgy