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Extremismus-Datenbank: Innenministerin gibt Fehler zu

Die ehemalige ÖH-Chefin Sigrid Maurer und vier andere ÖH-FunktionärInnen sind für mehrere Jahre beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gespeichert – mit dem Vermerk "EX" für Extremismus. Dies, weil sie während einer Nationalratsdebatte auf der Parlamentsgalerie gegen die Bildungspolitik die Bundesregierung protestiert und Flyer abgeworfen hatten (unwatched berichtete). Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) musste nun in diesem Zusammenhang Fehler eingestehen.

Nach Bekanntwerden des Vorfalls wurde den Grünen im September erklärt, es handle sich um einen "Routineakt". Eine alarmierende Aussage, wie der Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, fand. Schließlich haben die Betroffenen StudentInnen lediglich eine Verwaltungsübertretung begangen, und sich in keinster Weise einer strafrechtlich relevanten Tat schuldig gemacht. Damit war auch klar, dass das Vorgehen der Behörden rechtlich nicht gedeckt sein konnte, was die Grünen bewog, eine Parlamentarische Anfrage zu stellen.

Die Grünen wollten erfahren, wieso sich der Verfassungsschutz überhaupt mit dieser Verwaltungsübertretung befasst hat, und mit welcher Begründung die verbale Protestaktion als Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch, dem Suchtmittelgesetz oder dem Verbotsgesetz eingestuft werden konnte. Auch stellte sich die Frage, nach welchen Definitionen oder Kriterien Personen im elektronischen Dateninformationssystem der Gruppe "Extremismus" zugeordnet werden. Zudem kam es bei den "Extremismus-Einträgen" zu weiteren Ungereimtheiten.

In ihrer Anfragebeantwortung musste die Innenministerin nun Fehler des Verfassungsschutzes zugeben. Die Daten der Betroffenen seien "auf einer gesetzlichen Basis weiterverarbeitet worden, die den Umständen des zugrundeliegenden Sachverhalts nicht entsprach". Laut Verfassungsschutz sei bei der studentischen Protestaktion ein Parlamentsbediensteter verletzt worden, und deswegen seien die Daten dann gesetzlich falsch in der Extremismusdatei weiter gespeichert worden.

"Aber selbst dieses Schuldeingeständnis beschönigt in einer unhaltbaren Weise den Datenskandal. Selbst in der Beantwortung wird nicht von strafrechtlichen Verfehlungen ausgegangen, wird doch ausgeführt, dass es nur verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen (wegen der Störung der Parlamentssitzung) gegeben hätte. Dazu kommt, dass auch die Speicherung nie in Zusammenhang mit einem möglichen strafrechtlichen Vorfall geführt wurde – der wurde nämlich nicht erwähnt – sondern wegen “Abwehr einer kriminellen Verbindung” in Zusammenhang mit einer Störaktion im Parlament," erklärt Justizsprecher Steinhauser in seinem Blog.

Er vermutet, dass die Speicherung "weniger ein Irrtum war, sondern vielmehr die bildungspolitischen Proteste im Rahmen der Extremismusbeobachtung rechtswidrig dokumentiert werden sollten". Es bleibe zu befürchten, dass diese rechtswidrige Handhabung der Bestimmungen kein Einzelfall ist.

Um so schwerer würden daher die Bedenken wegen des von der ÖVP propagierten Ausbaus der Überwachungsmöglichkeiten im Sicherheitspolizeigesetz bezogen auf Einzelpersonen wiegen, so Steinhauser. Damit befindet sich der Mandatar in einer Linie mit all den Rechtsanwälten, Richtern und Menschenrechts-Experten, die sich anlässlich des heutigen Tags der Menschenrechte neuerlich strikt gegen die geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes gewandt haben. Auch sie lehnen die Ausweitung der Erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen als weiteren schweren Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte ab.

Hinweis:
Eine Bürger_inneninitiative engagiert sich aktuell für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Evaluierung aller in Österreich bestehenden Terrorgesetze. Wer die Initiative unterstützen will, findet aktuelle Informationen unter http://zeichnemit.at/

[unwatched]

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