US-EU-Fluggastdaten-Abkommen: "Malmströms Mogelpackung"
Wortakrobatik – verwirrende Interpretationen – Unwahrheit – Mogelpackung – Verhöhnung. So bezeichnen Kritiker derzeit Aussagen und Vorgehensweise der EU-Innenkommissarin Malmström in Bezug auf das umstrittene Fluggastdaten-Abkommen mit den USA. Denn während das EU-Parlament zu strengster Geheimhaltung verpflichtet wurde, rührt die Kommissarin schon einmal kräftig die Werbetrommel für angebliche Erfolge.
In einem geheimen Leseraum, unter Aufsicht, ohne Möglichkeit, sich Notizen zu machen oder gar Kopien anzufertigen: Das ist die einzige Möglichkeit für gewählte Volksvertreter im Europäischen Parlament, Einsicht in den Text des Abkommens über die Weitergabe von europäischen Fluggastdaten (PNR – Passenger Name Records) an die US-Behörden zu bekommen. Sprechen dürfen sie über das, was sie gelesen haben, nicht, denn sie mussten zuvor eine 20-seitige Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnen.
Während die EU-Parlamentarier zu strengstem Stillschweigen verpflichtet werden, erzählt Innenkommissarin Cecilia Malmström, die das Abkommen mit den USA ausverhandelt hat, der Presse, welch große Erfolge sie in Bezug auf den Datenschutz erzielt habe.
Verwirrende Interpretationen
Der fraktionslose Abgeordnete Martin Ehrenhauser ist ob dieser Vorgangsweise indigniert. “In diesem Zusammenhang stößt besonders übel auf, dass die Kommission ihre verwirrende Interpretation des Textes selbst an die Presse spielt, während Abgeordnete daran gehindert werden, die Öffentlichkeit über die Auswirkungen des Abkommens zu informieren”, erklärt der Mandatar heute in einer Aussendung.
"Wir haben eine Einigung mit den Amerikanern erzielt, die eine große Verbesserung des bestehenden Abkommens darstellt", erklärt die Kommissarin beispielsweise in der FAZ. Sämtliche in den USA gespeicherten Datensätze der Fluggäste sollen laut Malmström künftig nach sechs Monaten "depersonalisiert" werden, so dass die amerikanischen Beamten keine Rückschlüsse auf die einzelnen Flugreisenden mehr ziehen können. "Faktisch" würden die Daten damit anonymisiert. Außerdem würden die Datensätze "nur mehr" zehn Jahre, und nicht wie bisher 15 Jahre gespeichert. Dabei würden die Datensätze nach fünf Jahren in eine "schlafende" Datenbank mit strengeren Zugangsregeln überführt.
Gezielte Unwahrheiten
Auch diese Aussage kritisiert Ehrenhauser: “Kommissarin Malmström verbreitet gezielt die Unwahrheit, wenn sie von einer ‘Anonymisierung’ von Daten nach sechs Monaten spricht. Alle gespeicherten personenbezogenen Daten können innerhalb einer Frist von zehn Jahren von Ermittlungsbehörden im Klartext gelesen werden”, stellt der Abgeordnete klar und wirft der EU-Kommission vor, mittels “Datenwäsche-Trick” Bürgerrechte zu umgehen. “Das falsche Gütesiegel der anonymen und vorgeblich nicht-personenbezogenen Daten soll die irrsinnig lange Speicherfrist rechtfertigen.” Dabei sollen die Daten “auf Knopfdruck” jederzeit in personenbezogene Daten umgewandelt werden können.
Auch die Initiative NoPNR kritisiert die Aussagen von Kommissarin Malmström scharf, denn sie verschweigt, dass die Daten jederzeit durch die USA auch wieder “personalisiert” werden können – also im vollem Umfang zur Verfügung stehen. Zudem können Daten, bei welchen "ein Bezug zu terroristischen Straftaten vorliegt", weiterhin bis zu 15 Jahre aufbewahrt werden.
Mit ihrer Aussage, die Daten würden “faktisch anonymisiert", versuche Kommissarin Malmström durch gezielte Wortspielereien von dem tatsächlichen Problem abzulenken – die Daten stehen den USA jederzeit im vollen Umfang zur Verfügung. "Durch diese Wortakrobatik verschleiert die Kommission was wirklich mit den Daten europäischer Bürger passiert,” so NoPNR.
Mangelnde Rechtssicherheit
Malmströms Aussagen gegenüber der FAZ suggerieren zudem, dass durch das neue Abkommen mehr Rechtssicherheit für die Passagiere bestehen würde. Dies komme vielmehr einer Verhöhnung der Flugreisenden gleich, erklärt NoPNR dazu, denn “ein Abkommen hat vor US-Gerichten keinen Bestand. Eine Klage durch europäische Bürger in den USA wäre von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Die Passagiere haben eben nicht mehr Rechtssicherheit, da es sich lediglich um ein Abkommen handelt. Nur ein internationaler Vertrag zwischen der EU und den USA, der auch vom US-Senat angenommen werden müsste, könnte tatsächlich Rechtssicherheit garantieren!” so Alexander Sander von NoPNR.
Fundamentaler Bruch mit der Rechtsprechung
Der Abgeordnete Ehrenhauser kündigt mehrere parlamentarische Anfragen zu dem Thema an. Mit Schützenhilfe von Seiten der Fraktion der Grünen kann er dabei wohl rechnen. Denn auch auch der Grüne Innensprecher, Jan Philipp Albrecht, lehnt den Abkommensentwurf "aus datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen" ab. "Eine solche Praxis ist und bleibt für den europäischen Gesetzgeber inakzeptabel, wenn er nicht einen fundamentalen Bruch mit der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes und nationaler Gerichte wie dem Bundesverfassungsgericht vollziehen will, erklärte er heute in einer Pressemitteilung.
Die Neuformulierung des umstrittenen Fluggastdatenabkommens mit den USA sei eine Mogelpackung, so Albrecht weiter. Malmström versuche, die anlasslose Massenspeicherung und -auswertung durch die US-Behörden schönzureden, um das Vorhaben in der bestehenden Form akzeptabel zu machen. Dabei habe sich in der Substanz des Abkommens nichts geändert. Sämtliche Fluggastdaten werde 15 Jahre lang aufbewahrt. Lediglich der Zugriff wird nach zehn Jahren auf Terrorismusfälle reduziert. Zudem sollen die Daten nach sechs Monaten maskiert werden, was nichts an der Tatsache ändert, dass sie gespeichert und verarbeitet werden.
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Hintergrund:
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström verhandelt aktuell mit den USA über die Weitergabe von europäischen Fluggastdaten an US-Behörden. Die europäischen Daten – so die US-Verhandler – seinen unverzichtbar für die Fahndung nach angeblichen Terroristen und anderen Straftätern.
Die Fluggastdaten, sogenannte Passenger Name Records (PNR), enthalten sehr weitgehende und teils recht sensible Informationen über die Reisenden, wie etwa Name, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, verfügbare Zieladressen und -Telefonnummern, Zahlungsmodus und Kreditkarteninformationen, eventuelle Mitreisende, Flugzeiten, Buchungsklasse, verfügbare Vielflieger- und Bonusdaten, eventuelle Sitzplatzpräferenzen, Wünsche zur Verpflegung, Name der Buchungsagentur/des Reisebüros, Sachbearbeiter der Buchung, Code-Sharing-Information, Reisestatus des Passagiers und dergleichen mehr. Ein PNR-Datensatz enthält in Summe rund 60 Angaben aus 19 verschiedenen Kategorien.
Ein PNR-Abkommen mit Australien wurde jüngst vom Rat angenommen. Darüber hinaus gibt es Pläne, Fluggastdaten auch von europäischen Flügen zu speichern. Auch die Auswertung von Fluggastdaten innereuropäischer Flüge sowie die Speicherung von Reiseinformationen anderer Verkehrsmittel, wie der Bahn, wird diskutiert.


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