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Urheberrecht: Europäischer Gerichtshof soll über Netzfilter entscheiden

Immer öfter sind Netzsperren das Mittel der Wahl, wenn es für europäische Regierungen und Verwertungsgesellschaften darum geht, die rechtswidrige Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet zu verhindern. Eine andere Möglichkeit ist die aktive Filterung des Datenverkehrs auf der Suche nach möglichen Anzeichen des Austausches illegaler Inhalte. Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob Internetprovider tatsächlich zu einer derartigen Maßnahme gezwungen werden können.

Ausgelöst wurde der Fall durch einen Rechtsstreit zwischen der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam und dem Provider Scarlet. Sabam hatte von Scarlet bereits 2007 den Einsatz eines Netzfilters verlangt, um die illegale Verbreitung von Musik zu unterbinden. Doch obwohl Sabam vor Gericht Recht zugesprochen bekommen hatte, war es Scarlet bisher nicht möglich das Urteil umzusetzen, da die Funktionsweise der eingesetzten Software der gerichtlichen Anordnung nicht entsprach, so dass der Fall an das Brüsseler Berufungsgericht weitergeleitet wurde. Dieses hat den Fall nun wiederum angehalten und den Europäischen Gerichtshof um eine Einschätzung der Sachlage gebeten.

Während nun alle gespannt auf die Entscheidung des EuGH warten - mit einem Urteil ist voraussichtlich am 24.11. zu rechnen -, gehen die Diskussionen um die Effizienz der Netzfilter weiter. So kritisieren Gegner der umstrittenen Überwachung des Datenverkehrs unter anderem, dass die Software noch Mängel aufweise und dass daher auch legale Kopien erfasst werden könnten. Doch am kritischsten sei die Rolle des Providers zu betrachten. Denn im Falle eines aktiven Eingriffs in den Datenverkehr verliere dieser seinen Status als „Vermittler“ und werde selbst haftbar, falls sich das System als ineffizient erweist oder Fehler auftreten.

[unwatched / gulli]

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