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Britischer Rechtsausschuss fordert Haftstrafen bei Datenschutzverstößen

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Foto: Aldaron

Gerichte sollten befugt sein Haftstrafen über Personen zu verhängen, die gegen das britische Datenschutzgesetz verstoßen, fordern die Mitglieder des parlamentarischen Sonderausschusses für Rechtsfragen (Justice Select Committee). Angesichts der finanziellen Vorteile, die beispielsweise der Handel mit personenbezogenen Daten den Rechtsverletzern bringe, seien Bußgelder in Höhe von rund 150 GBP (rund 170 Euro) einfach nicht abschreckend genug.

Insbesondere das Erschwindeln personenbezogener Daten sowie der unerlaubte Handel mit diesen seien ernstzunehmende Vergehen, die viel Schaden anrichten können, so der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Sir Alan Beith. Daher müsse man Gerichten die Möglichkeit geben, bei derartigen Verstößen gegen das Datenschutzrecht Freiheitsstrafen zu verhängen.

Das Parlament unterstütze diesen Vorschlag zwar grundsätzlich, doch gäbe es bisher keine entsprechende Rechtsgrundlage. Dies müsse dringend nachgeholt werden, so Beith. Dazu müsse die Regierung lediglich Abschnitt 77 und 78 des Criminal Justice and Immigration Act beschließen.

Bisher können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 GBP von einfachen Gerichten und in unbestimmter Höhe vom Crown Court, dem höheren Gericht für Strafsachen, verhängt werden. Für gewöhnlich fallen die Strafzahlungen jedoch weit niedriger aus, beklagt der Rechtsausschuss in seinem Bericht. Somit stünden die Bußgelder in keiner Relation zu dem Gewinn, den die Datenhändler durch den Verkauf der Daten erzielen.

Zudem fordern die Mitglieder des Rechtsauschusses mehr Rechte und Befugnisse für den britischen Datenschutzbeauftragten, damit dieser Verstöße gegen das Datenschutzgesetz angemessen ahnden könne. Der amtierende Datenschutzbeauftragte Christopher Graham unterstützt den Bericht des Ausschusses.

[unwatched / BBC]

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